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Eigenbetriebe der Gemeinde Kressbronn – Finanzierung

27.02.2023

Die Gemeinde Kressbronn hat verschiedene Aufgabenbereiche in separate Eigenbetriebe ausgegliedert, die Pflichtaufgaben oder freiwillige Gemeindeleistungen erledigen. Dies hat insofern Vorteile, dass sie gegenüber dem Kernverwaltungshandeln bessere abgegrenzt  und übersichtlicher dargestellt werden können, andererseits sich aber auf sog. Außenbereiche verlagern, die die Übersichtlichkeit insbesondere der Finanzen berühren. Häufig sind steuerrechtliche Gründe für die Schaffung von Eigenbetrieben relevant. Das Kapital der Eigenbetriebe kommt zum Teil aus eigenen Einnahmen über Gebühren und Beiträge oder allgemeine Geschäftstätigkeiten, andererseits hat die Gemeinde von vornherein Bereichskapital zur Verfügung gestellt und stockt auch laufend über  weitere Eigenkapitalzuführungen oder Trägerdarlehen die Finanzhaushalte der Eigenbetriebe auf. Dies sind Finanzmittel aus den Steuereinnahmen der Gemeinde, die damit für immer oder für lange Zeit gebunden werden. Dies kann insbesondere bei den Trägerdarlehen fraglich werden, da der Steuerzahler zum einen über seine Steuern dies ermöglicht, er aber zum anderen die vom Eigenbetrieb an die Gemeinde zu zahlenden Zinsen der Trägerdarlehen über seine Gebühren und Beiträge nochmals aufzubringen hat. Dies mildert sich für die Verwaltung insofern ab, als sie diese Zinsen in den Kernhaushalt bekommt. Die Summen, um die es hier geht, sind durchaus beträchtlich, da allein bei den Eigenbetrieben (ohne Beteiligung am Regionalwerk)  Kapital der Gemeinde in Höhe von ca. 23 Millionen steht (Stand Ende 2022).