Fraktionen im Gemeinderat

Karl Bentele

13:27

Eine Veröffentlichung eines Bürgermeisters jüngst in einer örtlichen Pressemitteilung zu den Vorgaben zu Fraktionen in einem Gemeinderat bedarf der Anmerkung.
Dort wurde zum Wesen der Fraktionen ausgeführt, dass diese vor Entscheidungen im Gemeinderat intern in Vorberatungen zu einer Mehrheitsentscheidung kommen sollen und nur diese dann in den Ratssitzungen vortragen und vertreten. Einzelbeiträge von Gemeinderäten würden sich dadurch erübrigen und auch für die Öffentlichkeit die Abstimmungen transparenter machen. Dadurch ließe sich die Effektivität des Gemeindeorgans steigern.
Dies mag in Großstädten sinnvoll sein. In Gemeinden wie zB Kressbronn mit insgesamt 18 Gemeinderäten ist dies aber nicht angezeigt, da dadurch der politische Meinungsbildungsprozess verkürzt wird. Erst im aktuellen gemeinsamen Aufarbeiten von Themen im Plenum lassen sich viele Aspekte klarer erkennen und wiederum neue Gesichtspunkte erwägen. Eine einheitliche Stimmabgabe der Fraktionen zeigt das Meinungsbild nur unvollständig auf und übersieht, dass gerade in personell überschaubaren Gemeinderäten der Aspekt der Persönlichkeitswahl gegenüber der Verhältniswahl prägender ist und größere Fraktionen in Abgrenzung zu kleinen Gruppierungen ohnedies schon durch das baden-württembergische Wahlverfahren nicht das vollständige Stimmgewicht der Wähler wiedergibt.