Karl Bentele
18:48
Nach einer neuen Mitteilung des Regierungspräsidiums (RP) auf seiner homepage steht jetzt ein nächster Verfahrensabschnitt zur angestrebten Ausführung der Maßnahme in Kressbronn an.
Zur Rückschau in Stichworten:
Schon mehrere Jahrzehnte strebt das Land und die Gemeinde an, das Seeufer in Kressbronn vor dem bebauten Gebiet (von der bayerischen Landesgrenze bis zum Bodanareal) zu renaturieren und dort einen schmalen Uferweg auf öffentlichem Gebiet vor den privaten Anliegergrundstücken zu realisieren. 2001 erging nach umfangreichen Abwägungen und vielen eingeholten Gutachten der Planfeststellungsbeschluss dazu. Der Kressbronner Gemeinderat stimmte dem Vorhaben der Renaturierung einstimmig zu. Die betroffenen Seeanlieger an diesem Uferabschnitt erhoben Klagen dagegen, die über drei Instanzen der Verwaltungsgerichte gingen und im Jahr 2015 zur kostenpflichtigen Zurückweisung dieser Klagen führten. Nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts war der Planfeststellungsbeschluss rechtmäßig ergangen und damit grundsätzlich ausführbar. Durch weitere Anträge auf einstweilige Anordnungen und erhobene neue Klagen der Uferanlieger sah sich das Regierungspräsidium als Vertreter des Landes Baden-Württemberg gehindert, die Maßnahme auszuführen. Lediglich am Seegarten und am Seepark kam es zu teilweisen Anfängen. Die meisten der Klagen sind zwischenzeitlich wiederum als unbegründet zurückgewiesen worden, nur wenige Verfahren „ruhen“, da weitere Gutachten eingeholt werden mussten, die seit Jahresbeginn 2023 vorliegen. Deren Ergebnis war, dass die Renaturierung mit Uferweg ausführbar ist. Um die gegenseitigen Positionen nach der langen Verfahrensdauer hiernach zu besprechen, fand im Frühjahr 2023 auf Vorschlag des RP eine Besprechung mit den Uferanliegern statt, in der die Gutachter ihre Ergebnisse erläuterten. Auf Verlangen der Uferanlieger konnten die Vertreter der Gemeinde Kressbronn hieran nicht teilnehmen. Es folgte ein zweiter Besprechungstermin zwischen RP und Uferanliegern, der lediglich erbrachte, dass das RP nochmals einen Versuch zur einvernehmlichen Planverwirklichung unternehmen will. Das RP gab dazu folgende Mitteilung heraus:
„Es werden aktuell flurstücksspezifische Lagepläne, Maßnahmenllsten und Detailplanungen für die Gestaltung der privaten Flächen der Renaturierung ausgearbeitet. Diese sollen die Grundlage für eine vertragliche Regelung zur Umsetzung der Renaturierung mit den entsprechenden Grundstückseigentümern sein. Es wird erwartet, dass diese Planungen bis Ende September 2023 vorliegen, so dass dann auf dieser Basis die Vertragsverhandlungen mit den Grundstückseigentümern geführt werden können.“
Wenn dies nicht gelinge, bedürfe es der Durchführung eines Verfahrens wegen enteignungsgleicher Eingriffe zur Umsetzung der Aufschüttungsmaßnahme. Dabei hatte ein Uferanlieger vor wenigen Wochen noch Pfähle in das Seeufer eingebracht, obwohl eine wasserrechtliche Veränderungssperre besteht. Einem Ersuchen auf Beseitigung kam der Anlieger bislang nicht nach. Die zahlreichen Verbauungen entlang des Ufers sollen nach den Plänen mit der Umsetzung der Maßnahmen beseitigt werden.
Das Aktionsbündnis Kressbronner Ufer hofft zusammen mit zahlreichen Einwohnern Kressbronns, die sich bei ihm melden, dass diese vom RP angestrebte Einigung erzielt wird, um die Maßnahmen nun doch bald zur Umsetzung bringen zu können. Für den Ort und dessen Bevölkerung wäre dies ein Gewinn.