Fraktionen im Gemeinderat

Karl Bentele

13:27

Eine Veröffentlichung eines Bürgermeisters jüngst in einer örtlichen Pressemitteilung zu den Vorgaben zu Fraktionen in einem Gemeinderat bedarf der Anmerkung.
Dort wurde zum Wesen der Fraktionen ausgeführt, dass diese vor Entscheidungen im Gemeinderat intern in Vorberatungen zu einer Mehrheitsentscheidung kommen sollen und nur diese dann in den Ratssitzungen vortragen und vertreten. Einzelbeiträge von Gemeinderäten würden sich dadurch erübrigen und auch für die Öffentlichkeit die Abstimmungen transparenter machen. Dadurch ließe sich die Effektivität des Gemeindeorgans steigern.
Dies mag in Großstädten sinnvoll sein. In Gemeinden wie zB Kressbronn mit insgesamt 18 Gemeinderäten ist dies aber nicht angezeigt, da dadurch der politische Meinungsbildungsprozess verkürzt wird. Erst im aktuellen gemeinsamen Aufarbeiten von Themen im Plenum lassen sich viele Aspekte klarer erkennen und wiederum neue Gesichtspunkte erwägen. Eine einheitliche Stimmabgabe der Fraktionen zeigt das Meinungsbild nur unvollständig auf und übersieht, dass gerade in personell überschaubaren Gemeinderäten der Aspekt der Persönlichkeitswahl gegenüber der Verhältniswahl prägender ist und größere Fraktionen in Abgrenzung zu kleinen Gruppierungen ohnedies schon durch das baden-württembergische Wahlverfahren nicht das vollständige Stimmgewicht der Wähler wiedergibt.

Achtung Wähler/innen in der Kommunalwahl: aufgepasst!

Karl Bentele

15:45

Am 9. Juni stehen u.a. die Kommunal- und die Kreistagswahl an. Wer meint, dass für die Verteilung der Sitze in einem dieser Gremien jede Stimme im Ergebnis gleich zählt, irrt. Nach den politischen Vorgaben von Grünen und SPD, die sich hier in der Gesetzgebung durchgesetzt haben, sollen kleinere politische Gruppierungen mehr Gewicht bekommen, die bei einer bloßen Mehrheitswahl wegen ihres regelmäßig kleineren Stimmenanteils wenig oder keine Sitze in den politischen Vertretungen bekämen.

In Baden-Württemberg gilt für die Kommunalwahlen seit einigen Jahren für die Berechnung der Sitzverteilung das sog. Höchstzahlverfahren nach Sainte-Lague/Schepers (nachdem zuvor das sog.d’Hondtsche Höchstzahlverfahren angewendet worden war), was eine Vermischung von Mehrheits- und Verhältniswahl darstellt.
Dies bedeutet:  Jede/r Kandidat/in hat nach der Wahl eine bestimmte Anzahl von Stimmen bekommen. Ginge es nach der Mehrheitswahl, würden die Kandidaten mit den meisten Stimmen ohne Rücksicht auf die Wahllisten die Sitze bekommen, bei Kressbronn mit 18 Gemeinderäten also die 18 Kandidaten/innen, die in der Reihenfolge von oben die höchste Stimmenanzahl haben, bis der 18. Platz vergeben ist.  
Hier greift nun aber das Korrektiv der Verhältniswahl: Es wird zunächst eine sog. „Oberverteilung“ der Sitze auf die einzelnen Wahllisten vorgenommen. Die einzelnen Listen erhalten so viele Sitze, wie ihnen im Verhältnis zu den anderen Wahllisten zustehen. Zur Ermittlung dieses Verhältnisses werden die Stimmenzahlen aller Bewerber/innen der jeweiligen Wahlliste zu einer Gesamtstimmenzahl zusammengezählt. Die Gesamtstimmenzahlen aller Wahllisten werden dann nacheinander durch 1, 3, 5, 7, 9 usw. geteilt. Von diesen Zahlen werden die höchsten Zahlen herangezogen – und zwar so viele, wie Sitze zu vergeben sind. Jede Wahlliste enthält dann so viele Sitze, wie Höchstzahlen auf sie entfallen sind.
Beispiel:
In einem Gemeinderat sind 12 Sitze zu vergeben. Es gab drei Wahllisten. Insgesamt wurden 13.000 gültige Stimmen abgegeben. Wahlliste  A erhielt 6.000 Stimmen, Wahlliste B 4.000 Stimmen und Wahlliste C 3.000 Stimmen. In den Klammern steht die Reihenfolge der Höchstzahlen, nachdem die Gesamtstimmenzahlen durch den jeweiligen Teiler geteilt wurde.

Wahlvorschlag                                   A                                        B                           C
Teiler 1                                              6.000 (1)                        4.000 (2)            3.000 (3)
Teiler 3                                              2.000 (4)                        1.333 (5)             1.000 (7)
Teiler 5                                              1.200 (6)                            800 (9)                 600 11)
Teiler 7                                                  857 (8)                            571 (12)               429 (-)
Teiler 9                                                   667 (10)                        444 (-)                   333 (-)

Stehen die Sitzzahlen für diese jeweiligen Wahllisten fest, kommt es im zweiten Schritt zur Unterverteilung der Sitze auf die Kandidaten/innen  der jeweiligen Wahlliste. Hierfür ist die von diesen erreichte Stimmenzahl entscheidend. Im Beispiel würden für Wahlliste A die fünf Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl,  Liste B 4 und Liste C 3 Sitze bekommen. Dies bedeutet im Ergebnis, dass zB. auf Liste C in der Abfolge Bewerber/innen schon mit weniger Stimmen bedacht werden als auf Liste A. Konkret hat dies bei der letzten Gemeinderatswahl bewirkt, dass bei der stimmstärksten Wahlliste für den letzten Sitz für diese Gruppierung mindestens 1.912 Stimmen benötigt wurden, für eine kleinere Liste aber schon 822 Stimmen genügten.

Also Wähler: aufgepasst.

Gemeindebeschäftige Kressbronn – Entwicklung der letzten Jahre

Karl Bentele

14:39

In einer Sitzungsunterlage des Gemeinderats wird über die Personalentwicklung der Gemeindeverwaltung berichtet, die laufend zunehme. So wird ausgeführt, dass es 1999 etwa 100 Gemeindebedienstete (bei ca 7.400 Einwohnern) und 2024 etwa 200 (bei ca 8.900 Einwohnern) gegeben habe bzw. gebe. Mit einem weiteren Anstieg sei wegen der zunehmenden Bedarfslage insbesondere im Kindergartenbereich zu rechnen.
Setzt man dies ins Verhältnis, so lag der Anstieg der Bevölkerung in der genannten Zeit bei ca 21 %, der Anstieg der Beschäftigten aber bei 100 %. Begründet wird dies auch durch immer neue den Gemeinden übertragene Aufgaben. Diese Zahlen sind „erschreckend“, da die Personalkosten zwischenzeitlich der größte finanzielle Ausgabenposten ist und die Entwicklung eigentlich gegen den allgemein versprochenen Bürokratieabbbau steht. Dabei darf auch nicht übersehen werden, dass durch die Digitalisierung der Verwaltung und Aufgabenverlagerungen auf den Gemeindeverwaltungsverband eigentlich Personaleinspareffekte entstehen müssten.
Die CDU-Fraktion wird künftig ihr Augenmerk noch kritischer auf diesen Bereich lenken.

Gemeinderatskandidaten sind nominiert

Karl Bentele

19:12

Im Rahmen einer öffentlichen Mitgliederversammlung am 18. März in der „Frohen Aussicht“ in Kümmertsweiler hat die CDU ihre Kandidaten für die Gemeinderatswahl am 9. Juni nominiert.

Ortsvorsitzender Karl Bentele zeigte sich erfreut und dankbar, dass es möglich war, den Mitgliedern und Wählern eine komplette und überzeugende Kandidatenliste vorzulegen. Er dankte den Kandidatinnen und Kandidaten für ihre Bereitschaft, sich für die Gemeinde einzusetzen und sich der Wahl zu stellen. Auf der Liste der CDU stehen wieder Frauen und Männer aus unterschiedlichen Berufs- und Altersschichten, aus dem Kernort und dem Hinterland, die Lebenserfahrung und Schwung in den Gemeinderat mitbringen können.

Die erste Runde brachte in geheimer Abstimmung die Entscheidung über die alphabetische Reihenfolge bei der Kandidatenaufstellung. Danach folgte in geheimer Wahl die Zustimmung zu den einzelnen Bewerbern. Mit überwältigendem Vertrauensbeweis wurden in festgelegter Reihenfolge sodann gewählt: Harald Andritzke, Patrick Bauer, Karl Bentele, Hubert Bernhard, Wolfgang Binzler, Simon David, Ludwig Emser, Simon Ganal, Dierk Gleichmann, Klaus Klawitter, Patrick Klumpp, Leon Valentin Korelo, Alexandra Müller-Bauer, Verena Romano, Susanne Schlegel, Beate Schönberg, Volker Schmidt und Matthias Willmann.

Karl Bentele beschloss eine harmonische Versammlung mit dem Dank an alle fürs Mittun. „Wir haben eine ausgewogene und attraktive Kandidatenliste von engagierten Kressbronner Bürgern; damit werben wir um eine breite Zustimmung in der Bevölkerung bei der Wahl am 9. Juni“.

Verabschiedung einer Resolution

Karl Bentele

19:46

der Gemeinde Kressbronn a. B. zu den Streichungsplänen der Bundesregierung bei der Landwirtschaft

Volle Solidarität mit unseren heimischen Landwirten

Die Gemeinde Kressbronn am Bodensee solidarisiert sich mit den heimischen Landwirten. Die Pläne der Bundesregierung, zur Haushaltskonsolidierung eine Milliarde Euro zulasten der Erzeugerinnen und Erzeuger einzusparen, indem die Beihilfe für Agrardiesel und die Kfz-Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge gestrichen werden, wird von der Gemeinde Kressbronn als „Schlag ins Gesicht“ dieses Berufstandes bezeichnet. Wir als Gemeinde Kressbronn stehen dabei an der Seite unserer Bauernfamilien. Das Ende der Steuervergünstigungen beim „Agrardiesel“ und die Streichung der Kfz-Steuerbefreiung werden zu massiven Einbußen auf den Höfen führen. Sie werden Betriebe in der Existenz bedrohen und damit eine sichere, regionale und verbrauchernahe Lebensmittelversorgung erschweren.

Die geplanten Maßnahmen benachteiligen unsere landwirtschaftlichen Betriebe im EU-weiten Wettbewerb, gefährden die bäuerliche Landwirtschaft und schwächen unsere ländlichen Räume massiv.

Die Kulturlandschaft im Bodenseekreis und die Produktion von qualitativ hochwertigen Lebensmitteln im Bereich Obst, Hopfen, Wein oder auch Gemüse, werde vor allem durch die kleineren landwirtschaftlichen Familienbetriebe gewährleistet. Unsere Bäuerinnen und Bauern sind zugleich Garanten der Bioversität, Artenvielfalt und des Tierwohls.  „Dieses Kulturgut liegt der Gemeinde Kressbronn am Herzen und deshalb haben die Landwirte vor Ort uns bei ihrem Kampf an ihrer Seite! Der agrarpolitische Kahlschlag der Bundesregierung würde unser Land zum Schlechten verändern. Diese Politik ist daher für uns nicht akzeptabel. Die Gemeinde Kressbronn fordert alle politischen Vertreter auf, klar an der Seite der Bauern zu stehen und im Bundestag gegen diese Sparbeschlüsse zu stimmen. Unsere Landwirtschaft braucht Zukunftsperspektiven und Verlässlichkeit, sonst gibt es morgen keine Bauern mehr. Das kann keiner wollen. Unsere Gemeinde steht hinter den Landwirtinnen und Landwirten.

Aufruf der CDU-Gemeinderatsfraktion

Karl Bentele

20:00

Seit einigen Tagen kann man zur Ansicht kommen, dass ein großer Teil der bislang eher schweigenden Mitte der Bevölkerung sich politisch äußert und für die Demokratie über öffentliche Versammlungen und Proteste eintritt. Das ist gut so. Allerdings ist dies noch zu wenig. Um unsere politischen freiheitlichen Grundsätze und Gegebenheiten zu erhalten, bedarf es neben Einzelaktionen zur öffentlichen Meinungsäußerung vor allem einer Mitwirkung in den demokratischen Institutionen und Parteien, die die verfassungsmäßige Grundordnung und -rechte sichern sollen. Es muss wieder ins Bewusstsein der Bevölkerung kommen, dass nur eine aktive und ständige Mitwirkung im Politikalltag unsere Gesellschaft in der von Demokraten gewollten Form erhalten kann.
Die CDU-Gemeinderatsfraktion ruft deshalb auch die Einwohner von Kressbronn dazu auf, sich in den politischen kommunalen Prozess einzubringen. Am ehesten geschieht dies über die politischen Parteien. Der CDU-Ortsverband begrüßt Sie gerne in seinen Reihen und wäre auch dankbar für die Bereitschaft, auf der CDU-Liste für den Gemeinderat zu kandidieren. Dies ist die Gelegenheit, allen extremistischen Anmaßungen Einhalt zu gebieten.

Seewärme für Kressbronn?

Karl Bentele

19:48

Die Energiewende ist zwischenzeitlich allgegenwärtiges Thema und für uns alle von besonderer Wichtigkeit. Dies schlägt sich auch in der für die Gemeinden nun  vorgeschriebenen Wärmeplanung nieder und in anstehenden Entscheidungen zu betriebenen Blockheizkraftwerken. Zu Letzterem hat die Gemeinde Kressbronn im Sommer diesen Jahres 2023 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die nur für diese Studie allein Einiges über 150.000 € kosten wird. Vermehrt kommen aus den Bodenseeanrainergebieten in der Schweiz, in Österreich aber auch in Deutschland Meldungen, dass die Nutzung der Seewärme des Bodensees für die Wärmeversorgung gute Zukunftschancen hat. Die Planungen und Entwicklungen sind zum Teil schon vorgeschritten. Das Graf-Zeppelin-Haus wird seit Jahren erfolgreich über eine Seewärmeanlage beheizt.

Die Kressbronner  CDU-Fraktion hat in der Novembersitzung nachgefragt, ob es Überlegungen zur Nutzung der Seewärme für Kressbronn geben wird. Insbesondere galt die Nachfrage auch bezogen auf die beauftragte Machbarkeitsstudie zum Blockheizkraftwerk. Die Auskunft der Gemeindeverwaltung und des Energiemanagers ist dazu nicht befriedigend. Man habe bei den Ingenieuren der beauftragten Beraterfirma, bei sonstigen Sachverständigen und der Gemeinde Langenargen (die Planungen insoweit schon konkretisiert) nachgefragt und komme zum Ergebnis, dass die Frage der Seewärme für Kressbronn kein aktuelles Thema sein wird. Nur mittel- bis langfristig könne dies interessant werden. Dabei könnte man meinen, dass eine aktuelle Machbarkeitsstudie zumindest auch fundiert dieses Thema schon mit aufarbeiten sollte. Wird hier eine Chance vergeben? Die CDU-Fraktion wird dies nicht ohne Weiteres hinnehmen.

Neuorganisation des Seniorenrats Kressbronn

Karl Bentele

18:51

In Kressbronn wohnen derzeit ca. 2.850 Senioren, d.h. Personen über 60 Jahren. Dies stellt etwa ein Drittel der Bevölkerung dar und ist damit ein erheblicher Teil der örtlichen Gesellschaft.

2007 hatte sich ein Seniorenrat gebildet, der von sich aus für die ältere Bevölkerung aktiv werden wollte, um Anliegen zu artikulieren und Veranstaltungen aller Art zu organisieren. Die Organisatoren hatten sich in dieser Seniorengruppe dazu bereit erklärt, was so akzeptiert wurde. Es kam aber in letzter Zeit vermehrt das Anliegen auf, dem Seniorenrat eine Struktur zu geben und einem Vorstand eine demokratische Legitimation zu verschaffen. Hierauf wurde seitens der Gemeindeverwaltung ein sog. Organisationsstatut des Seniorenrats Kressbronn ausgearbeitet, das bei den Senioren Akzeptanz fand und im September vom Gemeinderat beschlossen wurde.

Der Seniorenrat als Teil der Gemeindeorganisation soll nunmehr einen Vorstand bekommen, der bis zu 9 Personen umfassen kann. Aus Vorschlägen aus dem Kreis der Senioren wählt der Gemeinderat  dann in geheimer Wahl die Vorstände, die sich danach in eigener Verantwortung die Funktionsträger auswählen. Dieses Verfahren der Wahl durch den Gemeinderat ist zwar eine Legitimation, aber doch nur 2. Ordnung, da die Gemeinderäte nur in einer kleinen Minderheit der Gruppe der Senioren zugehören und somit von deren Belangen weit entfernt sind. Zudem hat die CDU-Gemeinderatsfraktion bemängelt, dass der Wirkungsbereich des Seniorenrats in keiner Weise definiert wurde und somit dessen Rechte und Pflichten nicht fassbar sind. Der Hinweis des Bürgermeisters, er werde entscheiden wann der Seniorenrat angehört werden soll, kann keine genügende Basis sein und bringt der Gruppierung zu wenig Achtung entgegen. Das sollte künftig noch geändert werden.

Aktionsbündnis Kressbronner Ufer  –  Uferrenaturierung und Uferweg

Karl Bentele

18:48

Nach einer neuen Mitteilung des Regierungspräsidiums (RP)  auf seiner homepage steht jetzt ein nächster Verfahrensabschnitt zur angestrebten Ausführung der Maßnahme in Kressbronn an.

Zur Rückschau in Stichworten:

Schon mehrere Jahrzehnte strebt das Land und die Gemeinde an, das Seeufer in Kressbronn vor dem bebauten Gebiet (von der bayerischen Landesgrenze bis zum Bodanareal) zu renaturieren und dort einen schmalen Uferweg auf öffentlichem Gebiet vor den privaten Anliegergrundstücken zu realisieren. 2001 erging nach umfangreichen Abwägungen und vielen eingeholten Gutachten der Planfeststellungsbeschluss dazu. Der Kressbronner Gemeinderat stimmte dem Vorhaben der Renaturierung einstimmig zu. Die betroffenen Seeanlieger an diesem Uferabschnitt erhoben Klagen dagegen, die über drei Instanzen der Verwaltungsgerichte gingen und im Jahr 2015 zur kostenpflichtigen Zurückweisung dieser Klagen führten. Nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts war der Planfeststellungsbeschluss rechtmäßig ergangen und damit grundsätzlich ausführbar. Durch weitere Anträge auf einstweilige Anordnungen und erhobene neue Klagen der Uferanlieger sah sich das Regierungspräsidium als Vertreter des Landes Baden-Württemberg gehindert, die Maßnahme auszuführen. Lediglich am Seegarten und am Seepark kam es zu teilweisen Anfängen. Die meisten der Klagen sind zwischenzeitlich wiederum als unbegründet zurückgewiesen worden, nur wenige Verfahren „ruhen“, da weitere Gutachten eingeholt werden mussten, die seit Jahresbeginn 2023 vorliegen. Deren Ergebnis war, dass die Renaturierung mit Uferweg ausführbar ist. Um die gegenseitigen Positionen nach der langen Verfahrensdauer hiernach zu besprechen, fand im Frühjahr 2023 auf Vorschlag des RP eine Besprechung mit den Uferanliegern statt, in der die Gutachter ihre Ergebnisse erläuterten. Auf Verlangen der Uferanlieger konnten die Vertreter der Gemeinde Kressbronn hieran nicht teilnehmen. Es folgte ein zweiter Besprechungstermin zwischen RP und Uferanliegern, der lediglich erbrachte, dass das RP nochmals einen Versuch zur einvernehmlichen  Planverwirklichung unternehmen will. Das RP gab dazu folgende Mitteilung heraus:

„Es werden aktuell flurstücksspezifische Lagepläne, Maßnahmenllsten und Detailplanungen für die Gestaltung der privaten Flächen der Renaturierung ausgearbeitet. Diese sollen die Grundlage für eine vertragliche Regelung zur Umsetzung der Renaturierung mit den entsprechenden Grundstückseigentümern sein. Es wird erwartet, dass diese Planungen bis Ende September 2023 vorliegen, so dass dann auf dieser Basis die Vertragsverhandlungen mit den Grundstückseigentümern geführt werden können.“

Wenn dies nicht gelinge, bedürfe es der Durchführung eines Verfahrens wegen enteignungsgleicher Eingriffe zur Umsetzung der Aufschüttungsmaßnahme. Dabei hatte ein Uferanlieger vor wenigen Wochen noch Pfähle in das Seeufer eingebracht, obwohl eine wasserrechtliche Veränderungssperre besteht. Einem Ersuchen auf Beseitigung kam der Anlieger bislang nicht nach. Die zahlreichen Verbauungen entlang des Ufers sollen nach den Plänen mit der Umsetzung der Maßnahmen beseitigt werden.

Das Aktionsbündnis Kressbronner Ufer hofft zusammen mit zahlreichen Einwohnern Kressbronns, die sich bei ihm melden, dass diese vom RP angestrebte Einigung erzielt wird, um die Maßnahmen nun doch bald zur Umsetzung bringen zu können. Für den Ort und dessen Bevölkerung wäre dies ein Gewinn.

Neubaugebiet Kressbronn-Bachtobel  –  Stand Juni 2023

Karl Bentele

15:43

Wohnraum  mit vertretbarem finanziellen Aufwand ist auch in Kressbronn rar. Deshalb hatte die Gemeinde Kressbronn sich vorgenommen,  die Bevölkerung in diesem Bereich zu unterstützen; sie hat dazu das Neubaugebiet Bachtobel  entwickelt. Hierfür ist großer planerischer Aufwand erforderlich, der sich über geraume Zeit hinzieht. Seit Beginn der Bauplanung haben sich die finanziellen Gegebenheiten der Baukosten und der Finanzierbarkeit von Baukrediten massiv erhöht. Die Vergabe der Einzelbauplätze für Reihenhäuser ist nunmehr weit vorangeschritten. In der Gemeinderatsitzung von Juni 2023 war nunmehr die Frage, ob die Gemeinde neben dem Kinder-und Familienzentrum mit Archiv sowie zusätzlich 12 Mietwohneinheiten auch ein daneben geplantes, weiteres Wohngebäude (15 Mietwohneinheiten) nebst einer Gewerbeeinheit gleichzeitig zur Ausführung bringen kann. Die Gesamtkosten beider Gebäude mit Tiefgarage und Stellplätzen belaufen sich nach jetzigen Stand auf ca. 21 Mio €. Dabei steht schon jetzt fest, dass die Vermietung der Wohnungen nicht kostendeckend sein wird, sondern auf Jahre ein ganz erheblicher Fehlbetrag für den Eigenbetrieb Wohnungsbau entsteht. Wegen Umplanungen wäre eine Zurückstellung des Baues des Wohnhauses grundsätzlich möglich gewesen, um die Finanzierungen abzufedern. Die CDU Fraktion des Gemeinderats hat gleichwohl dafür gestimmt, es bei der schon bisher geplanten parallelen Ausführung zu belassen, da die Vorteile dieses  Bauablaufes überwiegen und das Baugebiet mit dem Bachtobelplatz nicht zu lange offenliegen kann.