CDUAdmin
18:42
CDUAdmin
18:27
Am 10.09.2025 besuchte der Fraktionsvorsitzende der CDU im Baden
Württembergischen Landtag, Manuel Hagel, der auch CDU
Spitzenkandidat für die kommende Landtagswahl im März 2026 ist,
Kressbronn.
Auf Einladung des Landesverbandes Erwerbsobstbau
informierte er sich auf dem Hof der Familie Bernhard über aktuelle
Herausforderungen der Betriebe.
Dabei ging es fast zwei Stunden lang über Probleme bei der Ernte,
Verarbeitung und Zukunftsplanungen der Landwirte. Vor allem Vertreter
der Landjugend erläuterten die immer höher werdenden Hürden von
Mindestlohnerhöhung, Vorgaben der EU und ihre Zukunftsängste, die
Betriebe weiter führen zu können.
Hagel ließ sich auch Photovoltaikanlagen über landwirtschaftlichem
Anbau und ihre vielseitigen Vorteile erklären.
Er machte klar, dass er sich der Probleme bewusst sei. Er wolle dafür
sorgen, dass die in Baden-Württemberg ansässige, traditionelle und tief
verwurzelte Landwirtschaft der kleinen und mittleren Familienbetriebe
erhalten bleibe.
CDUAdmin
20:45
CDUAdmin
6:57
CDUAdmin
15:24
CDUAdmin
14:13
Bild: v.li nach re: Hermann Wieland, Karl Bentele, Thomas Biggel
CDUAdmin
14:08
v.li nach re: (Hermann Wieland, Hubert Bernhard, Katja Schnell, Daniela Bohner, Eleonore Beck, Regine Vogel, Eberhard Schönberg, Karl Bentele, Patrick Bauer, Christina Günthör, Thomas Biggel; nicht auf dem Bild: Simon Ganal, Klaus Klawitter)
Karl Bentele
13:27
Eine Veröffentlichung eines Bürgermeisters jüngst in einer örtlichen Pressemitteilung zu den Vorgaben zu Fraktionen in einem Gemeinderat bedarf der Anmerkung.
Dort wurde zum Wesen der Fraktionen ausgeführt, dass diese vor Entscheidungen im Gemeinderat intern in Vorberatungen zu einer Mehrheitsentscheidung kommen sollen und nur diese dann in den Ratssitzungen vortragen und vertreten. Einzelbeiträge von Gemeinderäten würden sich dadurch erübrigen und auch für die Öffentlichkeit die Abstimmungen transparenter machen. Dadurch ließe sich die Effektivität des Gemeindeorgans steigern.
Dies mag in Großstädten sinnvoll sein. In Gemeinden wie zB Kressbronn mit insgesamt 18 Gemeinderäten ist dies aber nicht angezeigt, da dadurch der politische Meinungsbildungsprozess verkürzt wird. Erst im aktuellen gemeinsamen Aufarbeiten von Themen im Plenum lassen sich viele Aspekte klarer erkennen und wiederum neue Gesichtspunkte erwägen. Eine einheitliche Stimmabgabe der Fraktionen zeigt das Meinungsbild nur unvollständig auf und übersieht, dass gerade in personell überschaubaren Gemeinderäten der Aspekt der Persönlichkeitswahl gegenüber der Verhältniswahl prägender ist und größere Fraktionen in Abgrenzung zu kleinen Gruppierungen ohnedies schon durch das baden-württembergische Wahlverfahren nicht das vollständige Stimmgewicht der Wähler wiedergibt.
Karl Bentele
15:45
Am 9. Juni stehen u.a. die Kommunal- und die Kreistagswahl an. Wer meint, dass für die Verteilung der Sitze in einem dieser Gremien jede Stimme im Ergebnis gleich zählt, irrt. Nach den politischen Vorgaben von Grünen und SPD, die sich hier in der Gesetzgebung durchgesetzt haben, sollen kleinere politische Gruppierungen mehr Gewicht bekommen, die bei einer bloßen Mehrheitswahl wegen ihres regelmäßig kleineren Stimmenanteils wenig oder keine Sitze in den politischen Vertretungen bekämen.
In Baden-Württemberg gilt für die Kommunalwahlen seit einigen Jahren für die Berechnung der Sitzverteilung das sog. Höchstzahlverfahren nach Sainte-Lague/Schepers (nachdem zuvor das sog.d’Hondtsche Höchstzahlverfahren angewendet worden war), was eine Vermischung von Mehrheits- und Verhältniswahl darstellt.
Dies bedeutet: Jede/r Kandidat/in hat nach der Wahl eine bestimmte Anzahl von Stimmen bekommen. Ginge es nach der Mehrheitswahl, würden die Kandidaten mit den meisten Stimmen ohne Rücksicht auf die Wahllisten die Sitze bekommen, bei Kressbronn mit 18 Gemeinderäten also die 18 Kandidaten/innen, die in der Reihenfolge von oben die höchste Stimmenanzahl haben, bis der 18. Platz vergeben ist.
Hier greift nun aber das Korrektiv der Verhältniswahl: Es wird zunächst eine sog. „Oberverteilung“ der Sitze auf die einzelnen Wahllisten vorgenommen. Die einzelnen Listen erhalten so viele Sitze, wie ihnen im Verhältnis zu den anderen Wahllisten zustehen. Zur Ermittlung dieses Verhältnisses werden die Stimmenzahlen aller Bewerber/innen der jeweiligen Wahlliste zu einer Gesamtstimmenzahl zusammengezählt. Die Gesamtstimmenzahlen aller Wahllisten werden dann nacheinander durch 1, 3, 5, 7, 9 usw. geteilt. Von diesen Zahlen werden die höchsten Zahlen herangezogen – und zwar so viele, wie Sitze zu vergeben sind. Jede Wahlliste enthält dann so viele Sitze, wie Höchstzahlen auf sie entfallen sind.
Beispiel:
In einem Gemeinderat sind 12 Sitze zu vergeben. Es gab drei Wahllisten. Insgesamt wurden 13.000 gültige Stimmen abgegeben. Wahlliste A erhielt 6.000 Stimmen, Wahlliste B 4.000 Stimmen und Wahlliste C 3.000 Stimmen. In den Klammern steht die Reihenfolge der Höchstzahlen, nachdem die Gesamtstimmenzahlen durch den jeweiligen Teiler geteilt wurde.
Wahlvorschlag A B C
Teiler 1 6.000 (1) 4.000 (2) 3.000 (3)
Teiler 3 2.000 (4) 1.333 (5) 1.000 (7)
Teiler 5 1.200 (6) 800 (9) 600 11)
Teiler 7 857 (8) 571 (12) 429 (-)
Teiler 9 667 (10) 444 (-) 333 (-)
Stehen die Sitzzahlen für diese jeweiligen Wahllisten fest, kommt es im zweiten Schritt zur Unterverteilung der Sitze auf die Kandidaten/innen der jeweiligen Wahlliste. Hierfür ist die von diesen erreichte Stimmenzahl entscheidend. Im Beispiel würden für Wahlliste A die fünf Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl, Liste B 4 und Liste C 3 Sitze bekommen. Dies bedeutet im Ergebnis, dass zB. auf Liste C in der Abfolge Bewerber/innen schon mit weniger Stimmen bedacht werden als auf Liste A. Konkret hat dies bei der letzten Gemeinderatswahl bewirkt, dass bei der stimmstärksten Wahlliste für den letzten Sitz für diese Gruppierung mindestens 1.912 Stimmen benötigt wurden, für eine kleinere Liste aber schon 822 Stimmen genügten.
Also Wähler: aufgepasst.
Karl Bentele
14:39
In einer Sitzungsunterlage des Gemeinderats wird über die Personalentwicklung der Gemeindeverwaltung berichtet, die laufend zunehme. So wird ausgeführt, dass es 1999 etwa 100 Gemeindebedienstete (bei ca 7.400 Einwohnern) und 2024 etwa 200 (bei ca 8.900 Einwohnern) gegeben habe bzw. gebe. Mit einem weiteren Anstieg sei wegen der zunehmenden Bedarfslage insbesondere im Kindergartenbereich zu rechnen.
Setzt man dies ins Verhältnis, so lag der Anstieg der Bevölkerung in der genannten Zeit bei ca 21 %, der Anstieg der Beschäftigten aber bei 100 %. Begründet wird dies auch durch immer neue den Gemeinden übertragene Aufgaben. Diese Zahlen sind „erschreckend“, da die Personalkosten zwischenzeitlich der größte finanzielle Ausgabenposten ist und die Entwicklung eigentlich gegen den allgemein versprochenen Bürokratieabbbau steht. Dabei darf auch nicht übersehen werden, dass durch die Digitalisierung der Verwaltung und Aufgabenverlagerungen auf den Gemeindeverwaltungsverband eigentlich Personaleinspareffekte entstehen müssten.
Die CDU-Fraktion wird künftig ihr Augenmerk noch kritischer auf diesen Bereich lenken.