Menü

Kategorie: Positionen

Aktionsbündnis Kressbronner Ufer  –  Uferrenaturierung und Uferweg

24.09.2023

Nach einer neuen Mitteilung des Regierungspräsidiums (RP)  auf seiner homepage steht jetzt ein nächster Verfahrensabschnitt zur angestrebten Ausführung der Maßnahme in Kressbronn an.

Zur Rückschau in Stichworten:

Schon mehrere Jahrzehnte strebt das Land und die Gemeinde an, das Seeufer in Kressbronn vor dem bebauten Gebiet (von der bayerischen Landesgrenze bis zum Bodanareal) zu renaturieren und dort einen schmalen Uferweg auf öffentlichem Gebiet vor den privaten Anliegergrundstücken zu realisieren. 2001 erging nach umfangreichen Abwägungen und vielen eingeholten Gutachten der Planfeststellungsbeschluss dazu. Der Kressbronner Gemeinderat stimmte dem Vorhaben der Renaturierung einstimmig zu. Die betroffenen Seeanlieger an diesem Uferabschnitt erhoben Klagen dagegen, die über drei Instanzen der Verwaltungsgerichte gingen und im Jahr 2015 zur kostenpflichtigen Zurückweisung dieser Klagen führten. Nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts war der Planfeststellungsbeschluss rechtmäßig ergangen und damit grundsätzlich ausführbar. Durch weitere Anträge auf einstweilige Anordnungen und erhobene neue Klagen der Uferanlieger sah sich das Regierungspräsidium als Vertreter des Landes Baden-Württemberg gehindert, die Maßnahme auszuführen. Lediglich am Seegarten und am Seepark kam es zu teilweisen Anfängen. Die meisten der Klagen sind zwischenzeitlich wiederum als unbegründet zurückgewiesen worden, nur wenige Verfahren „ruhen“, da weitere Gutachten eingeholt werden mussten, die seit Jahresbeginn 2023 vorliegen. Deren Ergebnis war, dass die Renaturierung mit Uferweg ausführbar ist. Um die gegenseitigen Positionen nach der langen Verfahrensdauer hiernach zu besprechen, fand im Frühjahr 2023 auf Vorschlag des RP eine Besprechung mit den Uferanliegern statt, in der die Gutachter ihre Ergebnisse erläuterten. Auf Verlangen der Uferanlieger konnten die Vertreter der Gemeinde Kressbronn hieran nicht teilnehmen. Es folgte ein zweiter Besprechungstermin zwischen RP und Uferanliegern, der lediglich erbrachte, dass das RP nochmals einen Versuch zur einvernehmlichen  Planverwirklichung unternehmen will. Das RP gab dazu folgende Mitteilung heraus:

„Es werden aktuell flurstücksspezifische Lagepläne, Maßnahmenllsten und Detailplanungen für die Gestaltung der privaten Flächen der Renaturierung ausgearbeitet. Diese sollen die Grundlage für eine vertragliche Regelung zur Umsetzung der Renaturierung mit den entsprechenden Grundstückseigentümern sein. Es wird erwartet, dass diese Planungen bis Ende September 2023 vorliegen, so dass dann auf dieser Basis die Vertragsverhandlungen mit den Grundstückseigentümern geführt werden können.“

Wenn dies nicht gelinge, bedürfe es der Durchführung eines Verfahrens wegen enteignungsgleicher Eingriffe zur Umsetzung der Aufschüttungsmaßnahme. Dabei hatte ein Uferanlieger vor wenigen Wochen noch Pfähle in das Seeufer eingebracht, obwohl eine wasserrechtliche Veränderungssperre besteht. Einem Ersuchen auf Beseitigung kam der Anlieger bislang nicht nach. Die zahlreichen Verbauungen entlang des Ufers sollen nach den Plänen mit der Umsetzung der Maßnahmen beseitigt werden.

Das Aktionsbündnis Kressbronner Ufer hofft zusammen mit zahlreichen Einwohnern Kressbronns, die sich bei ihm melden, dass diese vom RP angestrebte Einigung erzielt wird, um die Maßnahmen nun doch bald zur Umsetzung bringen zu können. Für den Ort und dessen Bevölkerung wäre dies ein Gewinn.

Neubaugebiet Kressbronn-Bachtobel  –  Stand Juni 2023

09.07.2023

Wohnraum  mit vertretbarem finanziellen Aufwand ist auch in Kressbronn rar. Deshalb hatte die Gemeinde Kressbronn sich vorgenommen,  die Bevölkerung in diesem Bereich zu unterstützen; sie hat dazu das Neubaugebiet Bachtobel  entwickelt. Hierfür ist großer planerischer Aufwand erforderlich, der sich über geraume Zeit hinzieht. Seit Beginn der Bauplanung haben sich die finanziellen Gegebenheiten der Baukosten und der Finanzierbarkeit von Baukrediten massiv erhöht. Die Vergabe der Einzelbauplätze für Reihenhäuser ist nunmehr weit vorangeschritten. In der Gemeinderatsitzung von Juni 2023 war nunmehr die Frage, ob die Gemeinde neben dem Kinder-und Familienzentrum mit Archiv sowie zusätzlich 12 Mietwohneinheiten auch ein daneben geplantes, weiteres Wohngebäude (15 Mietwohneinheiten) nebst einer Gewerbeeinheit gleichzeitig zur Ausführung bringen kann. Die Gesamtkosten beider Gebäude mit Tiefgarage und Stellplätzen belaufen sich nach jetzigen Stand auf ca. 21 Mio €. Dabei steht schon jetzt fest, dass die Vermietung der Wohnungen nicht kostendeckend sein wird, sondern auf Jahre ein ganz erheblicher Fehlbetrag für den Eigenbetrieb Wohnungsbau entsteht. Wegen Umplanungen wäre eine Zurückstellung des Baues des Wohnhauses grundsätzlich möglich gewesen, um die Finanzierungen abzufedern. Die CDU Fraktion des Gemeinderats hat gleichwohl dafür gestimmt, es bei der schon bisher geplanten parallelen Ausführung zu belassen, da die Vorteile dieses  Bauablaufes überwiegen und das Baugebiet mit dem Bachtobelplatz nicht zu lange offenliegen kann.

Uferrenaturierung und Uferweg Kressbronn:  Stand Juni 2023

09.07.2023

Nachdem am Seegarten und am Seepark schon geraume Zeit zurückliegend erste Ausführungsarbeiten zur Uferrenaturierung begonnen hatten, war es um das weitere Vorgehen von maßgeblich ausführender Landesverwaltung (RP Tü) still geworden. Informationen wurden nicht aktualisiert. Durch Leserbriefe in der Kleinen Seepost und Formierung eines Aktionsbündnisses Ufer Kressbronn kam es dann wieder  zur Freigabe neuer Erkenntnisse. Zwei wichtige neue Gutachten zur Tragfähigkeit des Aufschüttungsbereiches wurden öffentlich gemacht. Als Ergebnis konnte festgestellt werden, dass negative Veränderungen von Bedeutung durch die Uferrenaturierung nicht zu erwarten sind. Vertreter des Regierungspräsidiums Tübingen, die Gutachter und weitere Behördenvertreter erörterten diesen Sachstand in einem Gespräch mit den  Uferanrainern. Auffällig war hier, dass die Uferanlieger  eine Anwesenheit von Vertretern des Gemeinderats in diesem Termin ohne weitere Angabe von Gründen ablehnten. Die Vertreter des Gemeinderats zogen sich zurück, um den Gesprächsversuch nicht zu verhindern. Als Ergebnis wurde dann lediglich bekannt, dass weitere Gespräche mit den Anrainern erfolgen sollen, um vielleicht doch noch zu einem Einvernehmen in der Fortführung der Uferzugänglichkeit zu gelangen. Allerdings gibt es momentan keinen zeitlichen Rahmen dazu. Kommt hier nichts zustande, müssten ruhende Gerichtsverfahren der Uferanlieger wieder aufgenommen und einer Entscheidung zugeführt werden, was sich zeitlich nicht übersehen lässt. In einer Pressemitteilung des Regierungspräsidiums werden keine Perspektiven gesetzt. Insoweit ist zu befürchten, dass die Einwohner Kressbronns weiter auf die vor über zwanzig Jahren einstimmig beschlossenen Uferveränderungen warten müssen und damit auch die Verbauungen vor den Grundstücken einen Durchgang von der Bodanpromenade zur Schiffsanlegestelle unmöglich machen. Eine besondere Erkenntnis kam im Rahmen den neuen Gutachten allerdings auch zu Tage: ein Gebäudeanbau eines Hauses der Uferanlieger, auf den besonders abgestellt worden war. wurde von Eigentümer ohne die erforderliche Baugenehmigung erstellt und muss nun nachträglich in das Baugenehmigungsverfahren. Die Genehmigung dürfte aus verschiedenen Gründen fraglich sein.

CDU-Fraktionserklärung zur Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung in Kressbronn

08.05.2023

In der Gemeinderatssitzung vom 26.4.2023 wurde mehrheitlich die Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung und Erhöhung der Parkgebühren beschlossen. In der Seepost berichtete die Verwaltung darüber. Allerdings geben diese Berichte den Diskussionstand im Rat nicht genügend wieder. Die CDU- Fraktion hatte beantragt, in den Wintermonaten November bis Anfang März für Parkplätze mit Parkgebührenautomaten keine Parkgebühren zu verlangen, sondern diese wie vereinzelt in anderen Bodenseegemeinden auch in dieser Zeit außer Betrieb zu setzen. Die Vorgaben zur Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung seien in diesen Monaten nicht gegeben, da die Gründe für die Erweiterung nur die Tourismuszeit erfassten. Die Einwohner von Kressbronn könnten in den Wintermonaten nicht primär auf die Nutzung des Fahrrades verwiesen werden und für die Gastronomie sei in dieser Zeit auch wichtig, insbesondere am Abend lokalnahes freies Parken zu ermöglichen. Die Verwaltung stellte dem aber entgegen, auf die Parkgebühreneinnahmen nicht verzichten zu können. Dem muss aber der laufende, nicht unerhebliche  Wartungsaufwand entgegengehalten werden.

Die weiteren Fraktionen sind  dem Antrag der CDU-Fraktion nicht gefolgt, sondern haben dem Vorschlag der Verwaltung zur Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung rund um die Uhr und über das gesamte Jahr hinweg zugestimmt.

Klimaschutzregelungen – Widersprüche im Recht – Hauseigentümer aufgepasst!

03.05.2023

Seit Februar 2023 gilt im Land das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW). Dies bringt zu bisherigen Regelungen Widersprüche. An einem Beispiel soll dies aufgezeigt werden. Nach § 23 KlimaG BW gilt nun eine Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung bei Neubauten und grundlegenden Dachsanierungen  eines Gebäudes auf für PV-Anlagen geeigneten Dachflächen. Dies gilt aber dann nicht, wenn dieser Verpflichtung sonstige öffentlich-rechtlichen Pflichten entgegenstehen. Dies kann sich zB. aus dem für das relevante Ortsgebiet geltenden Bebauungsplan ergeben. Zahlreiche Bebauungspläne in Kressbronn stammen aus Zeiten vor 1990 und enthalten kleinteilige Vorgaben. So sind u.a. Verbote für Solaranlagen auf Dächern festgesetzt, die nicht die Dachdeckung (ziegelartig) oder Dachfarbe (rot) einhalten. Damit ist der Verbau der heute am Markt gebräuchlichen PV-Materialien grundsätzlich nicht zulässig. Dies gilt dann gerade für ältere Gebäude, die energetisch saniert werden sollten. Dies bedeutet, dass man entweder keine Solaranlagen auf das Dach baut oder baurechtlich eine amtliche Ausnahmegenehmigung von der Festsetzung des Bebauungsplans benötigt, die allerdings planerischen Aufwand und Gebühren auslöst. Dies gilt entsprechend für verschiedene andere technische Neuerungen (zB Satellitenanlagen zum Rundfunk- oder Fernsehempfang). Wer also in den letzten Jahren im Bestreben, zukunftsträchtig für die Stromerzeugung auf seinem Dach PV-Anlagen installiert hat ohne sich über die Festsetzungen im Bebauungsplan zu informieren und dann Baugenehmigungen zu beantragen, könnte jetzt Probleme bekommen. Also aufgepasst!!
Im Gemeinderat Kressbronn wurde auch von der CDU-Fraktion schon häufiger angesprochen, dass gerade ältere Bebauungspläne nicht mehr zeitgemäße Regelungen enthalten, die sogar zu den heutigen Vorstellungen konträr sind und dennoch angewandt werden müssen. Änderung könnte nur eine Überarbeitung dieser Bebauungspläne bringen, was die Verwaltung aber nicht leiten will oder kann.

Grundsteuerreform 2025 und Steuererhöhung?

02.04.2023

Die grün-rote Landeregierung der letzten Legislaturperiode Baden-Württemberg hat die Grunderwerbsteuer von 3% auf 5 % erhöht. Dies basierte auf dem Willen der „Grünen“, insbesondere von Ministerpräsident Kretschmann und verteuerte den Erwerb von Immobilien. Gerade junge Familien wurden dadurch negativ betroffen.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Grundsteuererhebung bemängelt und bis 2025 eine neue gesetzliche Regelung aufgegeben. Die Bundesländer habe dazu unterschiedliche Ansätze geschaffen und insoweit die Gundsteuergesetze – die Landesangelegenheiten sind – neu gefasst. In Baden-Württemberg gilt aus Gründen der Minimierung des Verwaltungsaufwandes als Grundlage die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Vorgegeben wurde allenthalben, dass die Einnahmen aus der neuen Grundsteuer für die Länder einkommensneutral ausfallen sollten, wobei Verschiebungen in sich je nach Grundstück möglich wären. Mit entscheidend dafür sind die sog. Hebesätze, die Städte und Gemeinden festlegen.

Nunmehr wird aus den Vertretungen der Kommunalverbände angekündigt, dass mit der Grundsteuerreform auch eine Steuererhöhung verbunden werden müsse, da die Finanzen der Kommunen dies erforderten. Die aktuelle politische Lage habe die ursprünglichen Angaben zur Reform überholt.

Die CDU-Gemeinderatsfraktion Kressbronn spricht sich schon jetzt gegen eine Steuererhöhung der Grundsteuer 2025 aus. Zuletzt wurde die Grundsteuer für allgemeine Hausgrundstücke zum 1.1.2023 erhöht. Dabei kam in dem Gemeinderatsbeschluss dazu aber eindeutig zum Ausdruck, dass der jetzigen Erhöhung 2023 nur zugestimmt wurde, wenn die Grundsteuer 2025 nicht nochmals eine generelle Erhöhung mit sich bringt. Davon wird die CDU im Gemeinderat nicht abweichen.  

Eigenbetriebe der Gemeinde Kressbronn – Finanzierung

27.02.2023

Die Gemeinde Kressbronn hat verschiedene Aufgabenbereiche in separate Eigenbetriebe ausgegliedert, die Pflichtaufgaben oder freiwillige Gemeindeleistungen erledigen. Dies hat insofern Vorteile, dass sie gegenüber dem Kernverwaltungshandeln bessere abgegrenzt  und übersichtlicher dargestellt werden können, andererseits sich aber auf sog. Außenbereiche verlagern, die die Übersichtlichkeit insbesondere der Finanzen berühren. Häufig sind steuerrechtliche Gründe für die Schaffung von Eigenbetrieben relevant. Das Kapital der Eigenbetriebe kommt zum Teil aus eigenen Einnahmen über Gebühren und Beiträge oder allgemeine Geschäftstätigkeiten, andererseits hat die Gemeinde von vornherein Bereichskapital zur Verfügung gestellt und stockt auch laufend über  weitere Eigenkapitalzuführungen oder Trägerdarlehen die Finanzhaushalte der Eigenbetriebe auf. Dies sind Finanzmittel aus den Steuereinnahmen der Gemeinde, die damit für immer oder für lange Zeit gebunden werden. Dies kann insbesondere bei den Trägerdarlehen fraglich werden, da der Steuerzahler zum einen über seine Steuern dies ermöglicht, er aber zum anderen die vom Eigenbetrieb an die Gemeinde zu zahlenden Zinsen der Trägerdarlehen über seine Gebühren und Beiträge nochmals aufzubringen hat. Dies mildert sich für die Verwaltung insofern ab, als sie diese Zinsen in den Kernhaushalt bekommt. Die Summen, um die es hier geht, sind durchaus beträchtlich, da allein bei den Eigenbetrieben (ohne Beteiligung am Regionalwerk)  Kapital der Gemeinde in Höhe von ca. 23 Millionen steht (Stand Ende 2022).

Unterbringung von Asylanten und Flüchtlingen in Kressbronn

12.02.2023

Die Gemeinde Kressbronn hat Asylanten und Flüchtlinge im Rahmen der Verteilung durch Land und Kreis aufzunehmen. Zu unterscheiden ist zwischen Erstaufnahmen (in den beiden Häusern in der Argenstraße sowie der Parkturnhalle) und der sog. Anschlußunterbringung). Momentan sind als Erstaufnahmen ca 100 Personen vor Ort (zuständig ist das Landratsamt) und ca. 140 Personen in der Anschlußunterbringung (in 10 Gebäuden- zB im Spitzgarten –  sowie in zahlreichen zusätzlichen Anmietungen von Wohnungen). Verwaltet wird der Bereich durch die Integrationsbeauftragten des Gemeindeverwaltungsverbandes und die Kämmerei. Nach den Prognosen werden die Personen mit Anspruch auf Anschlußunterbringung künftig noch erheblich zunehmen, wobei dies auch unter dem Aspekt von Flüchtlingen aus der Ukraine gilt.
Die Gemeinde Kressbronn wird deshalb eine Unterkunft zur Anschlußunterbringung im Baugebiet Moos neu bauen. Dies ist auch deshalb veranlasst, weil angemietete Unterkünfte wegfallen werden.
Die Planungen laufen derzeit auf einen Neubau mit 13 Wohnungen für 44 Personen hinaus. Die Kosten dafür (ohne Grund und Boden) sind auf 2,88 Mio (= 6.128 €/qm) veranschlagt. Wie vorauszusehen ist, reicht dies aber in Zukunft immer noch nicht aus, so dass bald ein weiteres Gebäude wohl anstehen wird.
Man fragt sich, wie lange eine Gemeinde (selbst bei Zuschüssen) dies noch finanzieren kann. Es ist zudem zu überlegen, ob jede neue Unterkunft neu und individuell konzipiert werden muß oder ob es für die Gemeinden nicht sinnvoll wäre, Einheitsbauten mit Grundstandarts vorzusehen, nachdem die Bewohner ja in überschaubarer Zeit  in eigene angemietete Wohnungen wechseln sollen. Hierdurch könnten erhebliche Einsparungen erzielt werden. Seitens den Gemeindeverwaltungen  wird dieser Gedanke leider noch nicht angenommen.

Energiemanagement und Energieagentur in Kressbronn

16.01.2023

Im Rahmen von Fördermaßnahmen des Landes hat die Gemeinde Kressbronn  in Teilzeit einen Klima-und Energiemanager angestellt, um den Ort in Energie- und Klimafragen voranzubringen und fortzuentwickeln. Außerdem ist mit der Energieagentur Ravensburg ein Vertrag mit denselben Zielen eingegangen worden. Die Energieagentur ließ vor über einem Jahr an alle Haushalte einen Flyer verteilen, wonach jede/r Bürger/in eine Beratung zu ihren eigenen Fragen und Gegebenheiten zu Energie und Klimaverhalten erlangen können sollte. Leider ist in der Öffentlichkeit und bei den einzelnen Einwohnern bislang kaum etwas angekommen.  Viele haben die Antwortkarte des Flyers zurückgesandt und um Kontakt gebeten. Leider blieb in nahezu allen Fällen eine Antwort aus. Wie man hört, seien die Mitarbeiter völlig überlastet. Dies mag sein. Dabei erstaunt, dass die Energieagentur jetzt in der Seepost veröffentlicht, dass noch Termine für die Energie-Effizienzberatung  frei seien. Warum nicht die früheren Anfragen abgearbeitet werden, ist nicht nachvollziehbar.  Ein Missstand.

Geplantes Ärztehaus im Neubaugebiet Kressbronn-Bachtobel

19.12.2022

Jede Gemeinde, die dies noch nicht hat, wünscht sich ein Ärztehaus auf ihrem Gemeindegebiet zur medizinischen Behandlung ihrer Bewohner, da die Ärzteversorgung insbesondere mit Fachärzten gerade im ländlichen Raum immer schwieriger wird.
Nachdem nunmehr ein größeres Baugebiet für Kressbronn erschlossen wird, war dies auch für den Bürgermeister/die Verwaltung ein großes Anliegen, was auf jeden Fall ohne Zweifel wichtig  und zu fördern ist. Allerdings darf dies nicht als Selbstläufer angesehen werden, nachdem die Lage von Kressbronn und die möglichen Entscheidungen der kassenärztlichen Vereinigung nicht gerade die besten Vorgaben geben. Es wurde die Umsetzung über eine Erbpachtregelung eines Grundstückes dafür und einen privaten Investor angedacht.

Nachdem sich die relevanten Fragen doch mehrten, beschloss die Verwaltung, ein sog. Markterkundungsverfahren durchzuführen, um die Machbarkeit doch besser erkunden zu können. Die CDU-Gemeinderatsfraktion hatte von  Anbeginn  darauf hingewiesen, dass ohne Zuziehung sachkundiger Personen sich Schwierigkeiten ergeben können, die das Projekt gefährden, was zunächst übergangen wurde. Auch das Markterkundungsverfahren  war kein wirklicher Erfolg, da sich nur ein Interessent für das Vorhaben meldete, der zudem mehr dazu geschoben wurde und nur über einen Ankauf des Grundstücks die Sache weiterverfolgen wollte. Auch hier gab es jedoch wenig Übersicht über die realen Gegebenheiten.

Nach nunmehr über einem Jahr kommt die Sache jetzt in kundige Hände, indem ein Rechtsanwalt mit Fachkunde in derartigen Vergabeverfahren  beauftragt wurde, die Umsetzung voranzubringen. Die Kriterien für das weitere Vorgehen werden nunmehr gezielt aufgestellt und ein Auswahlverfahren mit Konzeptvorgaben im Bieterverfahren in die Wege geleitet. Alle Interessierten können sich darauf mit ihren Vorstellungen melden, was dann in einem allgemein nachvollziehbaren Ablauf aufgearbeitet wird.
Es steht zu hoffen, dass auf diesem Wege eine gute Lösung gefunden wird.