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Kategorie: Positionen

Gemeinderatskandidaten sind nominiert

21.03.2024

Im Rahmen einer öffentlichen Mitgliederversammlung am 18. März in der „Frohen Aussicht“ in Kümmertsweiler hat die CDU ihre Kandidaten für die Gemeinderatswahl am 9. Juni nominiert.

Ortsvorsitzender Karl Bentele zeigte sich erfreut und dankbar, dass es möglich war, den Mitgliedern und Wählern eine komplette und überzeugende Kandidatenliste vorzulegen. Er dankte den Kandidatinnen und Kandidaten für ihre Bereitschaft, sich für die Gemeinde einzusetzen und sich der Wahl zu stellen. Auf der Liste der CDU stehen wieder Frauen und Männer aus unterschiedlichen Berufs- und Altersschichten, aus dem Kernort und dem Hinterland, die Lebenserfahrung und Schwung in den Gemeinderat mitbringen können.

Die erste Runde brachte in geheimer Abstimmung die Entscheidung über die alphabetische Reihenfolge bei der Kandidatenaufstellung. Danach folgte in geheimer Wahl die Zustimmung zu den einzelnen Bewerbern. Mit überwältigendem Vertrauensbeweis wurden in festgelegter Reihenfolge sodann gewählt: Harald Andritzke, Patrick Bauer, Karl Bentele, Hubert Bernhard, Wolfgang Binzler, Simon David, Ludwig Emser, Simon Ganal, Dierk Gleichmann, Klaus Klawitter, Patrick Klumpp, Leon Valentin Korelo, Alexandra Müller-Bauer, Verena Romano, Susanne Schlegel, Beate Schönberg, Volker Schmidt und Matthias Willmann.

Karl Bentele beschloss eine harmonische Versammlung mit dem Dank an alle fürs Mittun. „Wir haben eine ausgewogene und attraktive Kandidatenliste von engagierten Kressbronner Bürgern; damit werben wir um eine breite Zustimmung in der Bevölkerung bei der Wahl am 9. Juni“.

Verabschiedung einer Resolution

17.03.2024

der Gemeinde Kressbronn a. B. zu den Streichungsplänen der Bundesregierung bei der Landwirtschaft

Volle Solidarität mit unseren heimischen Landwirten

Die Gemeinde Kressbronn am Bodensee solidarisiert sich mit den heimischen Landwirten. Die Pläne der Bundesregierung, zur Haushaltskonsolidierung eine Milliarde Euro zulasten der Erzeugerinnen und Erzeuger einzusparen, indem die Beihilfe für Agrardiesel und die Kfz-Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge gestrichen werden, wird von der Gemeinde Kressbronn als „Schlag ins Gesicht“ dieses Berufstandes bezeichnet. Wir als Gemeinde Kressbronn stehen dabei an der Seite unserer Bauernfamilien. Das Ende der Steuervergünstigungen beim „Agrardiesel“ und die Streichung der Kfz-Steuerbefreiung werden zu massiven Einbußen auf den Höfen führen. Sie werden Betriebe in der Existenz bedrohen und damit eine sichere, regionale und verbrauchernahe Lebensmittelversorgung erschweren.

Die geplanten Maßnahmen benachteiligen unsere landwirtschaftlichen Betriebe im EU-weiten Wettbewerb, gefährden die bäuerliche Landwirtschaft und schwächen unsere ländlichen Räume massiv.

Die Kulturlandschaft im Bodenseekreis und die Produktion von qualitativ hochwertigen Lebensmitteln im Bereich Obst, Hopfen, Wein oder auch Gemüse, werde vor allem durch die kleineren landwirtschaftlichen Familienbetriebe gewährleistet. Unsere Bäuerinnen und Bauern sind zugleich Garanten der Bioversität, Artenvielfalt und des Tierwohls.  „Dieses Kulturgut liegt der Gemeinde Kressbronn am Herzen und deshalb haben die Landwirte vor Ort uns bei ihrem Kampf an ihrer Seite! Der agrarpolitische Kahlschlag der Bundesregierung würde unser Land zum Schlechten verändern. Diese Politik ist daher für uns nicht akzeptabel. Die Gemeinde Kressbronn fordert alle politischen Vertreter auf, klar an der Seite der Bauern zu stehen und im Bundestag gegen diese Sparbeschlüsse zu stimmen. Unsere Landwirtschaft braucht Zukunftsperspektiven und Verlässlichkeit, sonst gibt es morgen keine Bauern mehr. Das kann keiner wollen. Unsere Gemeinde steht hinter den Landwirtinnen und Landwirten.

Aufruf der CDU-Gemeinderatsfraktion

25.01.2024

Seit einigen Tagen kann man zur Ansicht kommen, dass ein großer Teil der bislang eher schweigenden Mitte der Bevölkerung sich politisch äußert und für die Demokratie über öffentliche Versammlungen und Proteste eintritt. Das ist gut so. Allerdings ist dies noch zu wenig. Um unsere politischen freiheitlichen Grundsätze und Gegebenheiten zu erhalten, bedarf es neben Einzelaktionen zur öffentlichen Meinungsäußerung vor allem einer Mitwirkung in den demokratischen Institutionen und Parteien, die die verfassungsmäßige Grundordnung und -rechte sichern sollen. Es muss wieder ins Bewusstsein der Bevölkerung kommen, dass nur eine aktive und ständige Mitwirkung im Politikalltag unsere Gesellschaft in der von Demokraten gewollten Form erhalten kann.
Die CDU-Gemeinderatsfraktion ruft deshalb auch die Einwohner von Kressbronn dazu auf, sich in den politischen kommunalen Prozess einzubringen. Am ehesten geschieht dies über die politischen Parteien. Der CDU-Ortsverband begrüßt Sie gerne in seinen Reihen und wäre auch dankbar für die Bereitschaft, auf der CDU-Liste für den Gemeinderat zu kandidieren. Dies ist die Gelegenheit, allen extremistischen Anmaßungen Einhalt zu gebieten.

Seewärme für Kressbronn?

10.12.2023

Die Energiewende ist zwischenzeitlich allgegenwärtiges Thema und für uns alle von besonderer Wichtigkeit. Dies schlägt sich auch in der für die Gemeinden nun  vorgeschriebenen Wärmeplanung nieder und in anstehenden Entscheidungen zu betriebenen Blockheizkraftwerken. Zu Letzterem hat die Gemeinde Kressbronn im Sommer diesen Jahres 2023 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die nur für diese Studie allein Einiges über 150.000 € kosten wird. Vermehrt kommen aus den Bodenseeanrainergebieten in der Schweiz, in Österreich aber auch in Deutschland Meldungen, dass die Nutzung der Seewärme des Bodensees für die Wärmeversorgung gute Zukunftschancen hat. Die Planungen und Entwicklungen sind zum Teil schon vorgeschritten. Das Graf-Zeppelin-Haus wird seit Jahren erfolgreich über eine Seewärmeanlage beheizt.

Die Kressbronner  CDU-Fraktion hat in der Novembersitzung nachgefragt, ob es Überlegungen zur Nutzung der Seewärme für Kressbronn geben wird. Insbesondere galt die Nachfrage auch bezogen auf die beauftragte Machbarkeitsstudie zum Blockheizkraftwerk. Die Auskunft der Gemeindeverwaltung und des Energiemanagers ist dazu nicht befriedigend. Man habe bei den Ingenieuren der beauftragten Beraterfirma, bei sonstigen Sachverständigen und der Gemeinde Langenargen (die Planungen insoweit schon konkretisiert) nachgefragt und komme zum Ergebnis, dass die Frage der Seewärme für Kressbronn kein aktuelles Thema sein wird. Nur mittel- bis langfristig könne dies interessant werden. Dabei könnte man meinen, dass eine aktuelle Machbarkeitsstudie zumindest auch fundiert dieses Thema schon mit aufarbeiten sollte. Wird hier eine Chance vergeben? Die CDU-Fraktion wird dies nicht ohne Weiteres hinnehmen.

Neuorganisation des Seniorenrats Kressbronn

20.10.2023

In Kressbronn wohnen derzeit ca. 2.850 Senioren, d.h. Personen über 60 Jahren. Dies stellt etwa ein Drittel der Bevölkerung dar und ist damit ein erheblicher Teil der örtlichen Gesellschaft.

2007 hatte sich ein Seniorenrat gebildet, der von sich aus für die ältere Bevölkerung aktiv werden wollte, um Anliegen zu artikulieren und Veranstaltungen aller Art zu organisieren. Die Organisatoren hatten sich in dieser Seniorengruppe dazu bereit erklärt, was so akzeptiert wurde. Es kam aber in letzter Zeit vermehrt das Anliegen auf, dem Seniorenrat eine Struktur zu geben und einem Vorstand eine demokratische Legitimation zu verschaffen. Hierauf wurde seitens der Gemeindeverwaltung ein sog. Organisationsstatut des Seniorenrats Kressbronn ausgearbeitet, das bei den Senioren Akzeptanz fand und im September vom Gemeinderat beschlossen wurde.

Der Seniorenrat als Teil der Gemeindeorganisation soll nunmehr einen Vorstand bekommen, der bis zu 9 Personen umfassen kann. Aus Vorschlägen aus dem Kreis der Senioren wählt der Gemeinderat  dann in geheimer Wahl die Vorstände, die sich danach in eigener Verantwortung die Funktionsträger auswählen. Dieses Verfahren der Wahl durch den Gemeinderat ist zwar eine Legitimation, aber doch nur 2. Ordnung, da die Gemeinderäte nur in einer kleinen Minderheit der Gruppe der Senioren zugehören und somit von deren Belangen weit entfernt sind. Zudem hat die CDU-Gemeinderatsfraktion bemängelt, dass der Wirkungsbereich des Seniorenrats in keiner Weise definiert wurde und somit dessen Rechte und Pflichten nicht fassbar sind. Der Hinweis des Bürgermeisters, er werde entscheiden wann der Seniorenrat angehört werden soll, kann keine genügende Basis sein und bringt der Gruppierung zu wenig Achtung entgegen. Das sollte künftig noch geändert werden.

Aktionsbündnis Kressbronner Ufer  –  Uferrenaturierung und Uferweg

24.09.2023

Nach einer neuen Mitteilung des Regierungspräsidiums (RP)  auf seiner homepage steht jetzt ein nächster Verfahrensabschnitt zur angestrebten Ausführung der Maßnahme in Kressbronn an.

Zur Rückschau in Stichworten:

Schon mehrere Jahrzehnte strebt das Land und die Gemeinde an, das Seeufer in Kressbronn vor dem bebauten Gebiet (von der bayerischen Landesgrenze bis zum Bodanareal) zu renaturieren und dort einen schmalen Uferweg auf öffentlichem Gebiet vor den privaten Anliegergrundstücken zu realisieren. 2001 erging nach umfangreichen Abwägungen und vielen eingeholten Gutachten der Planfeststellungsbeschluss dazu. Der Kressbronner Gemeinderat stimmte dem Vorhaben der Renaturierung einstimmig zu. Die betroffenen Seeanlieger an diesem Uferabschnitt erhoben Klagen dagegen, die über drei Instanzen der Verwaltungsgerichte gingen und im Jahr 2015 zur kostenpflichtigen Zurückweisung dieser Klagen führten. Nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts war der Planfeststellungsbeschluss rechtmäßig ergangen und damit grundsätzlich ausführbar. Durch weitere Anträge auf einstweilige Anordnungen und erhobene neue Klagen der Uferanlieger sah sich das Regierungspräsidium als Vertreter des Landes Baden-Württemberg gehindert, die Maßnahme auszuführen. Lediglich am Seegarten und am Seepark kam es zu teilweisen Anfängen. Die meisten der Klagen sind zwischenzeitlich wiederum als unbegründet zurückgewiesen worden, nur wenige Verfahren „ruhen“, da weitere Gutachten eingeholt werden mussten, die seit Jahresbeginn 2023 vorliegen. Deren Ergebnis war, dass die Renaturierung mit Uferweg ausführbar ist. Um die gegenseitigen Positionen nach der langen Verfahrensdauer hiernach zu besprechen, fand im Frühjahr 2023 auf Vorschlag des RP eine Besprechung mit den Uferanliegern statt, in der die Gutachter ihre Ergebnisse erläuterten. Auf Verlangen der Uferanlieger konnten die Vertreter der Gemeinde Kressbronn hieran nicht teilnehmen. Es folgte ein zweiter Besprechungstermin zwischen RP und Uferanliegern, der lediglich erbrachte, dass das RP nochmals einen Versuch zur einvernehmlichen  Planverwirklichung unternehmen will. Das RP gab dazu folgende Mitteilung heraus:

„Es werden aktuell flurstücksspezifische Lagepläne, Maßnahmenllsten und Detailplanungen für die Gestaltung der privaten Flächen der Renaturierung ausgearbeitet. Diese sollen die Grundlage für eine vertragliche Regelung zur Umsetzung der Renaturierung mit den entsprechenden Grundstückseigentümern sein. Es wird erwartet, dass diese Planungen bis Ende September 2023 vorliegen, so dass dann auf dieser Basis die Vertragsverhandlungen mit den Grundstückseigentümern geführt werden können.“

Wenn dies nicht gelinge, bedürfe es der Durchführung eines Verfahrens wegen enteignungsgleicher Eingriffe zur Umsetzung der Aufschüttungsmaßnahme. Dabei hatte ein Uferanlieger vor wenigen Wochen noch Pfähle in das Seeufer eingebracht, obwohl eine wasserrechtliche Veränderungssperre besteht. Einem Ersuchen auf Beseitigung kam der Anlieger bislang nicht nach. Die zahlreichen Verbauungen entlang des Ufers sollen nach den Plänen mit der Umsetzung der Maßnahmen beseitigt werden.

Das Aktionsbündnis Kressbronner Ufer hofft zusammen mit zahlreichen Einwohnern Kressbronns, die sich bei ihm melden, dass diese vom RP angestrebte Einigung erzielt wird, um die Maßnahmen nun doch bald zur Umsetzung bringen zu können. Für den Ort und dessen Bevölkerung wäre dies ein Gewinn.

Neubaugebiet Kressbronn-Bachtobel  –  Stand Juni 2023

09.07.2023

Wohnraum  mit vertretbarem finanziellen Aufwand ist auch in Kressbronn rar. Deshalb hatte die Gemeinde Kressbronn sich vorgenommen,  die Bevölkerung in diesem Bereich zu unterstützen; sie hat dazu das Neubaugebiet Bachtobel  entwickelt. Hierfür ist großer planerischer Aufwand erforderlich, der sich über geraume Zeit hinzieht. Seit Beginn der Bauplanung haben sich die finanziellen Gegebenheiten der Baukosten und der Finanzierbarkeit von Baukrediten massiv erhöht. Die Vergabe der Einzelbauplätze für Reihenhäuser ist nunmehr weit vorangeschritten. In der Gemeinderatsitzung von Juni 2023 war nunmehr die Frage, ob die Gemeinde neben dem Kinder-und Familienzentrum mit Archiv sowie zusätzlich 12 Mietwohneinheiten auch ein daneben geplantes, weiteres Wohngebäude (15 Mietwohneinheiten) nebst einer Gewerbeeinheit gleichzeitig zur Ausführung bringen kann. Die Gesamtkosten beider Gebäude mit Tiefgarage und Stellplätzen belaufen sich nach jetzigen Stand auf ca. 21 Mio €. Dabei steht schon jetzt fest, dass die Vermietung der Wohnungen nicht kostendeckend sein wird, sondern auf Jahre ein ganz erheblicher Fehlbetrag für den Eigenbetrieb Wohnungsbau entsteht. Wegen Umplanungen wäre eine Zurückstellung des Baues des Wohnhauses grundsätzlich möglich gewesen, um die Finanzierungen abzufedern. Die CDU Fraktion des Gemeinderats hat gleichwohl dafür gestimmt, es bei der schon bisher geplanten parallelen Ausführung zu belassen, da die Vorteile dieses  Bauablaufes überwiegen und das Baugebiet mit dem Bachtobelplatz nicht zu lange offenliegen kann.

Uferrenaturierung und Uferweg Kressbronn:  Stand Juni 2023

09.07.2023

Nachdem am Seegarten und am Seepark schon geraume Zeit zurückliegend erste Ausführungsarbeiten zur Uferrenaturierung begonnen hatten, war es um das weitere Vorgehen von maßgeblich ausführender Landesverwaltung (RP Tü) still geworden. Informationen wurden nicht aktualisiert. Durch Leserbriefe in der Kleinen Seepost und Formierung eines Aktionsbündnisses Ufer Kressbronn kam es dann wieder  zur Freigabe neuer Erkenntnisse. Zwei wichtige neue Gutachten zur Tragfähigkeit des Aufschüttungsbereiches wurden öffentlich gemacht. Als Ergebnis konnte festgestellt werden, dass negative Veränderungen von Bedeutung durch die Uferrenaturierung nicht zu erwarten sind. Vertreter des Regierungspräsidiums Tübingen, die Gutachter und weitere Behördenvertreter erörterten diesen Sachstand in einem Gespräch mit den  Uferanrainern. Auffällig war hier, dass die Uferanlieger  eine Anwesenheit von Vertretern des Gemeinderats in diesem Termin ohne weitere Angabe von Gründen ablehnten. Die Vertreter des Gemeinderats zogen sich zurück, um den Gesprächsversuch nicht zu verhindern. Als Ergebnis wurde dann lediglich bekannt, dass weitere Gespräche mit den Anrainern erfolgen sollen, um vielleicht doch noch zu einem Einvernehmen in der Fortführung der Uferzugänglichkeit zu gelangen. Allerdings gibt es momentan keinen zeitlichen Rahmen dazu. Kommt hier nichts zustande, müssten ruhende Gerichtsverfahren der Uferanlieger wieder aufgenommen und einer Entscheidung zugeführt werden, was sich zeitlich nicht übersehen lässt. In einer Pressemitteilung des Regierungspräsidiums werden keine Perspektiven gesetzt. Insoweit ist zu befürchten, dass die Einwohner Kressbronns weiter auf die vor über zwanzig Jahren einstimmig beschlossenen Uferveränderungen warten müssen und damit auch die Verbauungen vor den Grundstücken einen Durchgang von der Bodanpromenade zur Schiffsanlegestelle unmöglich machen. Eine besondere Erkenntnis kam im Rahmen den neuen Gutachten allerdings auch zu Tage: ein Gebäudeanbau eines Hauses der Uferanlieger, auf den besonders abgestellt worden war. wurde von Eigentümer ohne die erforderliche Baugenehmigung erstellt und muss nun nachträglich in das Baugenehmigungsverfahren. Die Genehmigung dürfte aus verschiedenen Gründen fraglich sein.

CDU-Fraktionserklärung zur Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung in Kressbronn

08.05.2023

In der Gemeinderatssitzung vom 26.4.2023 wurde mehrheitlich die Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung und Erhöhung der Parkgebühren beschlossen. In der Seepost berichtete die Verwaltung darüber. Allerdings geben diese Berichte den Diskussionstand im Rat nicht genügend wieder. Die CDU- Fraktion hatte beantragt, in den Wintermonaten November bis Anfang März für Parkplätze mit Parkgebührenautomaten keine Parkgebühren zu verlangen, sondern diese wie vereinzelt in anderen Bodenseegemeinden auch in dieser Zeit außer Betrieb zu setzen. Die Vorgaben zur Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung seien in diesen Monaten nicht gegeben, da die Gründe für die Erweiterung nur die Tourismuszeit erfassten. Die Einwohner von Kressbronn könnten in den Wintermonaten nicht primär auf die Nutzung des Fahrrades verwiesen werden und für die Gastronomie sei in dieser Zeit auch wichtig, insbesondere am Abend lokalnahes freies Parken zu ermöglichen. Die Verwaltung stellte dem aber entgegen, auf die Parkgebühreneinnahmen nicht verzichten zu können. Dem muss aber der laufende, nicht unerhebliche  Wartungsaufwand entgegengehalten werden.

Die weiteren Fraktionen sind  dem Antrag der CDU-Fraktion nicht gefolgt, sondern haben dem Vorschlag der Verwaltung zur Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung rund um die Uhr und über das gesamte Jahr hinweg zugestimmt.

Klimaschutzregelungen – Widersprüche im Recht – Hauseigentümer aufgepasst!

03.05.2023

Seit Februar 2023 gilt im Land das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW). Dies bringt zu bisherigen Regelungen Widersprüche. An einem Beispiel soll dies aufgezeigt werden. Nach § 23 KlimaG BW gilt nun eine Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung bei Neubauten und grundlegenden Dachsanierungen  eines Gebäudes auf für PV-Anlagen geeigneten Dachflächen. Dies gilt aber dann nicht, wenn dieser Verpflichtung sonstige öffentlich-rechtlichen Pflichten entgegenstehen. Dies kann sich zB. aus dem für das relevante Ortsgebiet geltenden Bebauungsplan ergeben. Zahlreiche Bebauungspläne in Kressbronn stammen aus Zeiten vor 1990 und enthalten kleinteilige Vorgaben. So sind u.a. Verbote für Solaranlagen auf Dächern festgesetzt, die nicht die Dachdeckung (ziegelartig) oder Dachfarbe (rot) einhalten. Damit ist der Verbau der heute am Markt gebräuchlichen PV-Materialien grundsätzlich nicht zulässig. Dies gilt dann gerade für ältere Gebäude, die energetisch saniert werden sollten. Dies bedeutet, dass man entweder keine Solaranlagen auf das Dach baut oder baurechtlich eine amtliche Ausnahmegenehmigung von der Festsetzung des Bebauungsplans benötigt, die allerdings planerischen Aufwand und Gebühren auslöst. Dies gilt entsprechend für verschiedene andere technische Neuerungen (zB Satellitenanlagen zum Rundfunk- oder Fernsehempfang). Wer also in den letzten Jahren im Bestreben, zukunftsträchtig für die Stromerzeugung auf seinem Dach PV-Anlagen installiert hat ohne sich über die Festsetzungen im Bebauungsplan zu informieren und dann Baugenehmigungen zu beantragen, könnte jetzt Probleme bekommen. Also aufgepasst!!
Im Gemeinderat Kressbronn wurde auch von der CDU-Fraktion schon häufiger angesprochen, dass gerade ältere Bebauungspläne nicht mehr zeitgemäße Regelungen enthalten, die sogar zu den heutigen Vorstellungen konträr sind und dennoch angewandt werden müssen. Änderung könnte nur eine Überarbeitung dieser Bebauungspläne bringen, was die Verwaltung aber nicht leiten will oder kann.