Uferrenaturierung und Uferweg Kressbronn:  Stand Juni 2023

Karl Bentele

15:42

Nachdem am Seegarten und am Seepark schon geraume Zeit zurückliegend erste Ausführungsarbeiten zur Uferrenaturierung begonnen hatten, war es um das weitere Vorgehen von maßgeblich ausführender Landesverwaltung (RP Tü) still geworden. Informationen wurden nicht aktualisiert. Durch Leserbriefe in der Kleinen Seepost und Formierung eines Aktionsbündnisses Ufer Kressbronn kam es dann wieder  zur Freigabe neuer Erkenntnisse. Zwei wichtige neue Gutachten zur Tragfähigkeit des Aufschüttungsbereiches wurden öffentlich gemacht. Als Ergebnis konnte festgestellt werden, dass negative Veränderungen von Bedeutung durch die Uferrenaturierung nicht zu erwarten sind. Vertreter des Regierungspräsidiums Tübingen, die Gutachter und weitere Behördenvertreter erörterten diesen Sachstand in einem Gespräch mit den  Uferanrainern. Auffällig war hier, dass die Uferanlieger  eine Anwesenheit von Vertretern des Gemeinderats in diesem Termin ohne weitere Angabe von Gründen ablehnten. Die Vertreter des Gemeinderats zogen sich zurück, um den Gesprächsversuch nicht zu verhindern. Als Ergebnis wurde dann lediglich bekannt, dass weitere Gespräche mit den Anrainern erfolgen sollen, um vielleicht doch noch zu einem Einvernehmen in der Fortführung der Uferzugänglichkeit zu gelangen. Allerdings gibt es momentan keinen zeitlichen Rahmen dazu. Kommt hier nichts zustande, müssten ruhende Gerichtsverfahren der Uferanlieger wieder aufgenommen und einer Entscheidung zugeführt werden, was sich zeitlich nicht übersehen lässt. In einer Pressemitteilung des Regierungspräsidiums werden keine Perspektiven gesetzt. Insoweit ist zu befürchten, dass die Einwohner Kressbronns weiter auf die vor über zwanzig Jahren einstimmig beschlossenen Uferveränderungen warten müssen und damit auch die Verbauungen vor den Grundstücken einen Durchgang von der Bodanpromenade zur Schiffsanlegestelle unmöglich machen. Eine besondere Erkenntnis kam im Rahmen den neuen Gutachten allerdings auch zu Tage: ein Gebäudeanbau eines Hauses der Uferanlieger, auf den besonders abgestellt worden war. wurde von Eigentümer ohne die erforderliche Baugenehmigung erstellt und muss nun nachträglich in das Baugenehmigungsverfahren. Die Genehmigung dürfte aus verschiedenen Gründen fraglich sein.

CDU-Fraktionserklärung zur Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung in Kressbronn

Karl Bentele

18:22

In der Gemeinderatssitzung vom 26.4.2023 wurde mehrheitlich die Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung und Erhöhung der Parkgebühren beschlossen. In der Seepost berichtete die Verwaltung darüber. Allerdings geben diese Berichte den Diskussionstand im Rat nicht genügend wieder. Die CDU- Fraktion hatte beantragt, in den Wintermonaten November bis Anfang März für Parkplätze mit Parkgebührenautomaten keine Parkgebühren zu verlangen, sondern diese wie vereinzelt in anderen Bodenseegemeinden auch in dieser Zeit außer Betrieb zu setzen. Die Vorgaben zur Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung seien in diesen Monaten nicht gegeben, da die Gründe für die Erweiterung nur die Tourismuszeit erfassten. Die Einwohner von Kressbronn könnten in den Wintermonaten nicht primär auf die Nutzung des Fahrrades verwiesen werden und für die Gastronomie sei in dieser Zeit auch wichtig, insbesondere am Abend lokalnahes freies Parken zu ermöglichen. Die Verwaltung stellte dem aber entgegen, auf die Parkgebühreneinnahmen nicht verzichten zu können. Dem muss aber der laufende, nicht unerhebliche  Wartungsaufwand entgegengehalten werden.

Die weiteren Fraktionen sind  dem Antrag der CDU-Fraktion nicht gefolgt, sondern haben dem Vorschlag der Verwaltung zur Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung rund um die Uhr und über das gesamte Jahr hinweg zugestimmt.

Klimaschutzregelungen – Widersprüche im Recht – Hauseigentümer aufgepasst!

Karl Bentele

18:40

Seit Februar 2023 gilt im Land das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW). Dies bringt zu bisherigen Regelungen Widersprüche. An einem Beispiel soll dies aufgezeigt werden. Nach § 23 KlimaG BW gilt nun eine Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung bei Neubauten und grundlegenden Dachsanierungen  eines Gebäudes auf für PV-Anlagen geeigneten Dachflächen. Dies gilt aber dann nicht, wenn dieser Verpflichtung sonstige öffentlich-rechtlichen Pflichten entgegenstehen. Dies kann sich zB. aus dem für das relevante Ortsgebiet geltenden Bebauungsplan ergeben. Zahlreiche Bebauungspläne in Kressbronn stammen aus Zeiten vor 1990 und enthalten kleinteilige Vorgaben. So sind u.a. Verbote für Solaranlagen auf Dächern festgesetzt, die nicht die Dachdeckung (ziegelartig) oder Dachfarbe (rot) einhalten. Damit ist der Verbau der heute am Markt gebräuchlichen PV-Materialien grundsätzlich nicht zulässig. Dies gilt dann gerade für ältere Gebäude, die energetisch saniert werden sollten. Dies bedeutet, dass man entweder keine Solaranlagen auf das Dach baut oder baurechtlich eine amtliche Ausnahmegenehmigung von der Festsetzung des Bebauungsplans benötigt, die allerdings planerischen Aufwand und Gebühren auslöst. Dies gilt entsprechend für verschiedene andere technische Neuerungen (zB Satellitenanlagen zum Rundfunk- oder Fernsehempfang). Wer also in den letzten Jahren im Bestreben, zukunftsträchtig für die Stromerzeugung auf seinem Dach PV-Anlagen installiert hat ohne sich über die Festsetzungen im Bebauungsplan zu informieren und dann Baugenehmigungen zu beantragen, könnte jetzt Probleme bekommen. Also aufgepasst!!
Im Gemeinderat Kressbronn wurde auch von der CDU-Fraktion schon häufiger angesprochen, dass gerade ältere Bebauungspläne nicht mehr zeitgemäße Regelungen enthalten, die sogar zu den heutigen Vorstellungen konträr sind und dennoch angewandt werden müssen. Änderung könnte nur eine Überarbeitung dieser Bebauungspläne bringen, was die Verwaltung aber nicht leiten will oder kann.

Grundsteuerreform 2025 und Steuererhöhung?

Karl Bentele

18:47

Die grün-rote Landeregierung der letzten Legislaturperiode Baden-Württemberg hat die Grunderwerbsteuer von 3% auf 5 % erhöht. Dies basierte auf dem Willen der „Grünen“, insbesondere von Ministerpräsident Kretschmann und verteuerte den Erwerb von Immobilien. Gerade junge Familien wurden dadurch negativ betroffen.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Grundsteuererhebung bemängelt und bis 2025 eine neue gesetzliche Regelung aufgegeben. Die Bundesländer habe dazu unterschiedliche Ansätze geschaffen und insoweit die Gundsteuergesetze – die Landesangelegenheiten sind – neu gefasst. In Baden-Württemberg gilt aus Gründen der Minimierung des Verwaltungsaufwandes als Grundlage die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Vorgegeben wurde allenthalben, dass die Einnahmen aus der neuen Grundsteuer für die Länder einkommensneutral ausfallen sollten, wobei Verschiebungen in sich je nach Grundstück möglich wären. Mit entscheidend dafür sind die sog. Hebesätze, die Städte und Gemeinden festlegen.

Nunmehr wird aus den Vertretungen der Kommunalverbände angekündigt, dass mit der Grundsteuerreform auch eine Steuererhöhung verbunden werden müsse, da die Finanzen der Kommunen dies erforderten. Die aktuelle politische Lage habe die ursprünglichen Angaben zur Reform überholt.

Die CDU-Gemeinderatsfraktion Kressbronn spricht sich schon jetzt gegen eine Steuererhöhung der Grundsteuer 2025 aus. Zuletzt wurde die Grundsteuer für allgemeine Hausgrundstücke zum 1.1.2023 erhöht. Dabei kam in dem Gemeinderatsbeschluss dazu aber eindeutig zum Ausdruck, dass der jetzigen Erhöhung 2023 nur zugestimmt wurde, wenn die Grundsteuer 2025 nicht nochmals eine generelle Erhöhung mit sich bringt. Davon wird die CDU im Gemeinderat nicht abweichen.  

Eigenbetriebe der Gemeinde Kressbronn – Finanzierung

Karl Bentele

17:01

Die Gemeinde Kressbronn hat verschiedene Aufgabenbereiche in separate Eigenbetriebe ausgegliedert, die Pflichtaufgaben oder freiwillige Gemeindeleistungen erledigen. Dies hat insofern Vorteile, dass sie gegenüber dem Kernverwaltungshandeln bessere abgegrenzt  und übersichtlicher dargestellt werden können, andererseits sich aber auf sog. Außenbereiche verlagern, die die Übersichtlichkeit insbesondere der Finanzen berühren. Häufig sind steuerrechtliche Gründe für die Schaffung von Eigenbetrieben relevant. Das Kapital der Eigenbetriebe kommt zum Teil aus eigenen Einnahmen über Gebühren und Beiträge oder allgemeine Geschäftstätigkeiten, andererseits hat die Gemeinde von vornherein Bereichskapital zur Verfügung gestellt und stockt auch laufend über  weitere Eigenkapitalzuführungen oder Trägerdarlehen die Finanzhaushalte der Eigenbetriebe auf. Dies sind Finanzmittel aus den Steuereinnahmen der Gemeinde, die damit für immer oder für lange Zeit gebunden werden. Dies kann insbesondere bei den Trägerdarlehen fraglich werden, da der Steuerzahler zum einen über seine Steuern dies ermöglicht, er aber zum anderen die vom Eigenbetrieb an die Gemeinde zu zahlenden Zinsen der Trägerdarlehen über seine Gebühren und Beiträge nochmals aufzubringen hat. Dies mildert sich für die Verwaltung insofern ab, als sie diese Zinsen in den Kernhaushalt bekommt. Die Summen, um die es hier geht, sind durchaus beträchtlich, da allein bei den Eigenbetrieben (ohne Beteiligung am Regionalwerk)  Kapital der Gemeinde in Höhe von ca. 23 Millionen steht (Stand Ende 2022).

Unterbringung von Asylanten und Flüchtlingen in Kressbronn

Karl Bentele

19:59

Die Gemeinde Kressbronn hat Asylanten und Flüchtlinge im Rahmen der Verteilung durch Land und Kreis aufzunehmen. Zu unterscheiden ist zwischen Erstaufnahmen (in den beiden Häusern in der Argenstraße sowie der Parkturnhalle) und der sog. Anschlußunterbringung). Momentan sind als Erstaufnahmen ca 100 Personen vor Ort (zuständig ist das Landratsamt) und ca. 140 Personen in der Anschlußunterbringung (in 10 Gebäuden- zB im Spitzgarten –  sowie in zahlreichen zusätzlichen Anmietungen von Wohnungen). Verwaltet wird der Bereich durch die Integrationsbeauftragten des Gemeindeverwaltungsverbandes und die Kämmerei. Nach den Prognosen werden die Personen mit Anspruch auf Anschlußunterbringung künftig noch erheblich zunehmen, wobei dies auch unter dem Aspekt von Flüchtlingen aus der Ukraine gilt.
Die Gemeinde Kressbronn wird deshalb eine Unterkunft zur Anschlußunterbringung im Baugebiet Moos neu bauen. Dies ist auch deshalb veranlasst, weil angemietete Unterkünfte wegfallen werden.
Die Planungen laufen derzeit auf einen Neubau mit 13 Wohnungen für 44 Personen hinaus. Die Kosten dafür (ohne Grund und Boden) sind auf 2,88 Mio (= 6.128 €/qm) veranschlagt. Wie vorauszusehen ist, reicht dies aber in Zukunft immer noch nicht aus, so dass bald ein weiteres Gebäude wohl anstehen wird.
Man fragt sich, wie lange eine Gemeinde (selbst bei Zuschüssen) dies noch finanzieren kann. Es ist zudem zu überlegen, ob jede neue Unterkunft neu und individuell konzipiert werden muß oder ob es für die Gemeinden nicht sinnvoll wäre, Einheitsbauten mit Grundstandarts vorzusehen, nachdem die Bewohner ja in überschaubarer Zeit  in eigene angemietete Wohnungen wechseln sollen. Hierdurch könnten erhebliche Einsparungen erzielt werden. Seitens den Gemeindeverwaltungen  wird dieser Gedanke leider noch nicht angenommen.

Energiemanagement und Energieagentur in Kressbronn

Karl Bentele

19:48

Im Rahmen von Fördermaßnahmen des Landes hat die Gemeinde Kressbronn  in Teilzeit einen Klima-und Energiemanager angestellt, um den Ort in Energie- und Klimafragen voranzubringen und fortzuentwickeln. Außerdem ist mit der Energieagentur Ravensburg ein Vertrag mit denselben Zielen eingegangen worden. Die Energieagentur ließ vor über einem Jahr an alle Haushalte einen Flyer verteilen, wonach jede/r Bürger/in eine Beratung zu ihren eigenen Fragen und Gegebenheiten zu Energie und Klimaverhalten erlangen können sollte. Leider ist in der Öffentlichkeit und bei den einzelnen Einwohnern bislang kaum etwas angekommen.  Viele haben die Antwortkarte des Flyers zurückgesandt und um Kontakt gebeten. Leider blieb in nahezu allen Fällen eine Antwort aus. Wie man hört, seien die Mitarbeiter völlig überlastet. Dies mag sein. Dabei erstaunt, dass die Energieagentur jetzt in der Seepost veröffentlicht, dass noch Termine für die Energie-Effizienzberatung  frei seien. Warum nicht die früheren Anfragen abgearbeitet werden, ist nicht nachvollziehbar.  Ein Missstand.

Geplantes Ärztehaus im Neubaugebiet Kressbronn-Bachtobel

Karl Bentele

18:42

Jede Gemeinde, die dies noch nicht hat, wünscht sich ein Ärztehaus auf ihrem Gemeindegebiet zur medizinischen Behandlung ihrer Bewohner, da die Ärzteversorgung insbesondere mit Fachärzten gerade im ländlichen Raum immer schwieriger wird.
Nachdem nunmehr ein größeres Baugebiet für Kressbronn erschlossen wird, war dies auch für den Bürgermeister/die Verwaltung ein großes Anliegen, was auf jeden Fall ohne Zweifel wichtig  und zu fördern ist. Allerdings darf dies nicht als Selbstläufer angesehen werden, nachdem die Lage von Kressbronn und die möglichen Entscheidungen der kassenärztlichen Vereinigung nicht gerade die besten Vorgaben geben. Es wurde die Umsetzung über eine Erbpachtregelung eines Grundstückes dafür und einen privaten Investor angedacht.

Nachdem sich die relevanten Fragen doch mehrten, beschloss die Verwaltung, ein sog. Markterkundungsverfahren durchzuführen, um die Machbarkeit doch besser erkunden zu können. Die CDU-Gemeinderatsfraktion hatte von  Anbeginn  darauf hingewiesen, dass ohne Zuziehung sachkundiger Personen sich Schwierigkeiten ergeben können, die das Projekt gefährden, was zunächst übergangen wurde. Auch das Markterkundungsverfahren  war kein wirklicher Erfolg, da sich nur ein Interessent für das Vorhaben meldete, der zudem mehr dazu geschoben wurde und nur über einen Ankauf des Grundstücks die Sache weiterverfolgen wollte. Auch hier gab es jedoch wenig Übersicht über die realen Gegebenheiten.

Nach nunmehr über einem Jahr kommt die Sache jetzt in kundige Hände, indem ein Rechtsanwalt mit Fachkunde in derartigen Vergabeverfahren  beauftragt wurde, die Umsetzung voranzubringen. Die Kriterien für das weitere Vorgehen werden nunmehr gezielt aufgestellt und ein Auswahlverfahren mit Konzeptvorgaben im Bieterverfahren in die Wege geleitet. Alle Interessierten können sich darauf mit ihren Vorstellungen melden, was dann in einem allgemein nachvollziehbaren Ablauf aufgearbeitet wird.
Es steht zu hoffen, dass auf diesem Wege eine gute Lösung gefunden wird.

Kurtaxe in Kressbronn – eine unendliche Geschichte

Karl Bentele

18:40

Seit mehreren Jahren bemüht sich die Gemeindeverwaltung Kressbronn, eine alle Bereiche umfassende, wirksame Satzung zur Kurtaxe zu erreichen. Nach zweimaligen Aufhebungen von Kurtaxeregelungen durch die Verwaltungsgerichte hat der Gemeinderat in seiner Sitzung von Dezember 2022 nochmals eine neue Fassung beschlossen. Insbesondere Bootsliegeplätze waren wieder zu regeln, wobei für Zweitwohnungen, Campingplatznutzer und Boote jeweils Pauschansätze festzulegen sind. Obwohl das letzte Urteil des VGH Baden-Württemberg zu der Kurtaxe für Boote mit nicht ortsansässigen Nutzern noch nicht vorlag, war es aus Sicht des Kämmerers  unerlässlich, bereits jetzt zu Jahresbeginn 2023 eine Regelung zu treffen. Dabei hatte die Aufhebung der letzten Regelung für Boote der Gemeinde eine Rückzahlung schon erhobener Beiträge von ca. 300.000 € verursacht, die auch durch Anhebung von Steuern und anderer Gebühren  aufzufangen waren. Es bleibt zu hoffen, dass diesmal eine Satzung erlassen wurde, die Bestandskraft erlangt.  Die Höhe der Kurtaxe ab 1.1.2023 mit im Sommerhalbjahr täglich 3,50 € (Winters weniger und pauschalierten Kurtaxen für oben genannten Nutzern) liegt nunmehr am oberen Ende der Kurtaxen der Seegemeinden. Die hohe Kalkulation wird mit Besonderheiten des Ortes, dem grundsätzlichen Angebot, aber auch mit dem Beitritt zur Echt Bodenseecard (EBC) begründet. Für Letzteres muss allein schon annähernd ein Drittel der Kurtaxe an die Tourismus GmbH  für deren Auslagen abgeführt werden, die wiederum 0,85 € je Tag Kurtaxe an den Fahrverbund Bodo für dessen freie Nutzung der Cardinhaber bezahlt. Ein Teil der EBC-Kosten verbleibt dem Steuerzahler der Gemeinde.

Haushaltsrede zum Haushalt 2023

Karl Bentele

19:37

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Kolleginnen und Kollegen,

meine Damen und Herren,

Wir leben in unsicheren Zeiten. Nach der Coronapandemie sind wir schon voll in den nächsten Krisen
–   der Kriegslage in der Ukraine mit hohem Bedarf an Hilfen
 – der Energiekrise infolge dieses furchtbaren Krieges

–  der hohen Inflation
–  der wirtschaftlichen Gegebenheiten mit Lieferengpässen und vermuteter Rezession
–  den Flüchtlings-und Migrationsströmen, die aufzufangen sind und auch für die 
   Gemeinden Versorgungs- und Unterbringungsprobleme bereiten
–  dem  Mangel an Wohnraum.
Die Liste könnte durchaus noch auf andere Gebiete fortgesetzt werden.
Dies alles bringt für alle eine hohe Verunsicherung und Belastung, die alle Lebensbereiche erfasst und nach Lösungen sucht.

Dies überschattet auch die Gemeinde.
Steuereinnahmen sind mit viel Unsicherheit behaftet und werden viel auf den Prüfstand bringen müssen. Manche Pläne und Wünsche werden nicht oder erst weit später umsetzbar werden und das Setzen klarer Prioritäten erfordern.

Das ordentliche Ergebnis im Ergebnishaushalt, sprich die liquiden Mittel, die für die Finanzierung der Investitionen benötigt werden, verschlechtern sich deutlich und erreichen 2022nur noch ein kleines Plus. In 2023 wird nach dem jetzigen Haushaltsplan nur noch eine „schwarze Null“ erwartet. Die Kurtaxemisere lässt  in diesem Bereich einen Fehlbetrag von 250.000 € erwarten, der nur durch Anhebung von Steuern und Beiträgen ausgleichbar ist. Allein durch die Auflösung gebildeter Rückstellungen und Verschiebung von Vorhaben oder Verringerung laufender Ausgaben sind die Ergebnisaushalte momentan und damit auch 2023 nicht negativ

 Die Lage bedingt, dass 2023 nur noch die gesetzliche Mindestliquidität vorgehalten werden kann.  Die laufenden Ausgaben sind kritisch zu hinterfragen. Dazu gehörtu.a. auch die Ausweitung des Personalkörpers zu stoppen, damit die Personalkosten nicht zu stark steigen. Die Erhöhung der Hebesätze bei der Grundsteuer A und B haben wir schweren Herzens mitgetragen um die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Gemeinde auch in Zukunft zu erhalten. Dies bedingt aber auch nach dem Prinzip der schwäbischen Hausfrau nur das auszugeben was man einnimmt – auf deutsch Sparen gehört dazu. Das fordern wir nachdrücklich ein.  

Bei den Investitionen ist neben der noch anstehendenSchulsanierung und der Schulerweiterung in den nächsten Jahren in 2023 das neue Baugebiet Bachtobel ein wesentlicher Schwerpunkt, der auch gewaltige finanzielle Mittel bindet. Die Schaffung von Wohnraum steht dabei mit im Mittelpunkt. Wir gehen in diesem Monat nun mit der 1. Vergabe von Bauplätzen ins Rennen und wir dürfen sehr gespannt sein, wie sich die Nachfrage angesichts schlechter Rahmenbedingungen zeigen wird. Aber auch die Schaffung von genügend Betreuungsplätzen für unsere Kinder ist ein zentraler Schwerpunkt, der mit dem Kinder- und Familienzentrum im Bachtobel ein Ausrufezeichen setzt. Ergänzt um das mögliche Ärztehaus und damit verbunden mit der Chance der Sicherung der Gesundheitsversorgung der Kressbronner Bevölkerung in die Zukunft hinein. Eine ausreichende Ärzteversorgung mit Allgemeinmedizinern und auch Fachärzten ist keine Selbstverständlichkeit mehr. Ergreifen wir diese große Chance! Auch engagiert sich die Gemeinde selbst im kommunalen Wohnungsbau mit dem Bau eigener Wohnungen im Bachtobel, was zur Linderung der Wohnungsnot beitragen kann. Das Baugebiet bietet viele Chancen auch in klimapolitischer Hinsicht (Stichwort Nahwärmeversorgung. Mit der Energieversorgung über das kalte Netz betreten wir wie andere Gemeinden auch Neuland. Hoffen wir das es sich im Ergebnis für die neuen Bewohner so erfolgreich ist, wie uns die Experten das vermittelt haben.

Mit unseren Anträgen zum Haushalt haben wir  Vorschläge zur Einsparung gemacht, die leider nur wenig umsetzbar waren, die wir aber im Auge behalten werden.


Ein besonderes Augenmerk muss kommend auf Kreditaufnahmen gelegt werden. Die von der Verwaltung bei Umsetzung der Investitionswünsche bis 2026 errechnete  Verschuldung der Gemeinde, die zum Kernhaushalt und den Eigenbetrieben  dann zusammengerechnet bei 20 Mio liegen würde und auf 268 % über dem Durchschnitt vergleichbarer Gemeinden käme, ist für unsere Fraktion nicht akzeptabel. Jedes neue Investitionsprojekt der Zukunft bedarf einer Einzelfallabwägung. Alle neuen Investitionen 24 ff stehen unter dem Finanzierungsvorbehalt und müssen ggf. neu priorisiert werden.

Zum Verfahren der Haushaltsplanberatung fordern wir erneut vertiefender Vorberatung im Verwaltungsausschuss, damit die Räte sich über die Prioritäten ausreichend auseinandersetzen können und ausreichend Zeit für nötige strategische Diskussionen besteht. Die jetzigen Haushaltsplanunterlagen umfassen ca 700 Seiten, die aufgearbeitet und nachvollzogen werden müssen. In einem Vorstellungs- und einem weiteren Erörterungstermin ist dies allein nicht getan. Das doppische Kameralsystem zeigt sich immer mehr darin, dass es den Haushaltsplan weit weniger übersehbar gemacht hat als die früheren Gegebenheiten vor Doppik. Dabei bestimmt sich die Entwicklung einer Gemeinde wesentlich über seine Finanzen.

Ich fasse zusammen: Der vorliegende Haushalt 2023 setzt unter schwierigen Rahmenbedingungen durchaus noch die richtigen Schwerpunkte, nämlich in Schule, Bildung und Kinder sowie der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum und damit in unser aller Zukunft. Die CDU-Fraktion unterstützt dies nachdrücklich.

Mit dem Haushalt leisten wir einen Beitrag, dass unsere Gemeinde weiterhin attraktiv und lebenswert bleibt und auch die künftigen Herausforderungen gemeistert werden können.

Zum Schluss bedanke ich mich beim gesamten Team der Kämmerei – namentlich beim Kämmerer, Herrn Käppeler, dem es wieder gelungen ist, trotz schwieriger Vorzeichen wieder einen geordneten Haushalt vorzulegen, dem die CDU-Fraktion zustimmt.

Der Dank gilt auch den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen die mit ihren Steuern zum Funktionieren unseres Gemeinwesens beitragen.

Den Bürgern danke ich für das vielfältige ehrenamtliche Engagement in unserer Gemeinde.

Fraktionsvorsitzender Karl Bentele