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Grundsteuerreform 2025 und Steuererhöhung?

02.04.2023

Die grün-rote Landeregierung der letzten Legislaturperiode Baden-Württemberg hat die Grunderwerbsteuer von 3% auf 5 % erhöht. Dies basierte auf dem Willen der „Grünen“, insbesondere von Ministerpräsident Kretschmann und verteuerte den Erwerb von Immobilien. Gerade junge Familien wurden dadurch negativ betroffen.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Grundsteuererhebung bemängelt und bis 2025 eine neue gesetzliche Regelung aufgegeben. Die Bundesländer habe dazu unterschiedliche Ansätze geschaffen und insoweit die Gundsteuergesetze – die Landesangelegenheiten sind – neu gefasst. In Baden-Württemberg gilt aus Gründen der Minimierung des Verwaltungsaufwandes als Grundlage die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Vorgegeben wurde allenthalben, dass die Einnahmen aus der neuen Grundsteuer für die Länder einkommensneutral ausfallen sollten, wobei Verschiebungen in sich je nach Grundstück möglich wären. Mit entscheidend dafür sind die sog. Hebesätze, die Städte und Gemeinden festlegen.

Nunmehr wird aus den Vertretungen der Kommunalverbände angekündigt, dass mit der Grundsteuerreform auch eine Steuererhöhung verbunden werden müsse, da die Finanzen der Kommunen dies erforderten. Die aktuelle politische Lage habe die ursprünglichen Angaben zur Reform überholt.

Die CDU-Gemeinderatsfraktion Kressbronn spricht sich schon jetzt gegen eine Steuererhöhung der Grundsteuer 2025 aus. Zuletzt wurde die Grundsteuer für allgemeine Hausgrundstücke zum 1.1.2023 erhöht. Dabei kam in dem Gemeinderatsbeschluss dazu aber eindeutig zum Ausdruck, dass der jetzigen Erhöhung 2023 nur zugestimmt wurde, wenn die Grundsteuer 2025 nicht nochmals eine generelle Erhöhung mit sich bringt. Davon wird die CDU im Gemeinderat nicht abweichen.