Karl Bentele
18:40
Seit mehreren Jahren bemüht sich die Gemeindeverwaltung Kressbronn, eine alle Bereiche umfassende, wirksame Satzung zur Kurtaxe zu erreichen. Nach zweimaligen Aufhebungen von Kurtaxeregelungen durch die Verwaltungsgerichte hat der Gemeinderat in seiner Sitzung von Dezember 2022 nochmals eine neue Fassung beschlossen. Insbesondere Bootsliegeplätze waren wieder zu regeln, wobei für Zweitwohnungen, Campingplatznutzer und Boote jeweils Pauschansätze festzulegen sind. Obwohl das letzte Urteil des VGH Baden-Württemberg zu der Kurtaxe für Boote mit nicht ortsansässigen Nutzern noch nicht vorlag, war es aus Sicht des Kämmerers unerlässlich, bereits jetzt zu Jahresbeginn 2023 eine Regelung zu treffen. Dabei hatte die Aufhebung der letzten Regelung für Boote der Gemeinde eine Rückzahlung schon erhobener Beiträge von ca. 300.000 € verursacht, die auch durch Anhebung von Steuern und anderer Gebühren aufzufangen waren. Es bleibt zu hoffen, dass diesmal eine Satzung erlassen wurde, die Bestandskraft erlangt. Die Höhe der Kurtaxe ab 1.1.2023 mit im Sommerhalbjahr täglich 3,50 € (Winters weniger und pauschalierten Kurtaxen für oben genannten Nutzern) liegt nunmehr am oberen Ende der Kurtaxen der Seegemeinden. Die hohe Kalkulation wird mit Besonderheiten des Ortes, dem grundsätzlichen Angebot, aber auch mit dem Beitritt zur Echt Bodenseecard (EBC) begründet. Für Letzteres muss allein schon annähernd ein Drittel der Kurtaxe an die Tourismus GmbH für deren Auslagen abgeführt werden, die wiederum 0,85 € je Tag Kurtaxe an den Fahrverbund Bodo für dessen freie Nutzung der Cardinhaber bezahlt. Ein Teil der EBC-Kosten verbleibt dem Steuerzahler der Gemeinde.